Rechtsanwalt Philipp Berndtsen – Ihr Strafverteidiger im Raum Moers


Das Strafrecht dient dem Schutz elementarer Rechtsgüter der Bundesrepublik Deutschland, wie dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Ehre und Würde und dem Schutz des Vermögens. Verstoßen Sie in zurechenbarer Weise – also vorsätzlich oder fahrlässig  – gegen einen oder mehrere der Paragrafen des Strafgesetzbuches, so sieht dieses eine Bestrafung gegen Sie als natürliche Person vor.

In unserem Rechtsstaat kann jedoch nur verurteilt werden, wem eine Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Dies geschieht durch ein Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Hier sollten Sie sich durch einen Fachanwalt beraten und verteidigen lassen.

Die Kanzlei BE Strafrecht von Herrn Rechtsanwalt Philipp Berndtsen steht Ihnen in solchen Fällen für Ihre Strafverteidigung zur Seite: ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens. Dabei umfassen die Schwerpunkte von Strafverteidiger Philipp Berndtsen das allgemeine Strafrecht sowie die besonderen Verfahren, die unter anderem das Verkehrsstrafrecht sowie das Jugendstrafrecht umfassen, wie auch Bußgeldsachen, Sexualstrafverfahren und das Kapitalstrafrecht.


Die meistverhandelten Delikte des Strafrechts

Das Strafrecht wird durch das Strafgesetzbuch normiert und findet Ergänzungen im Nebenstrafrecht, wie dem Betäubungsmittelgesetz, dem Waffengesetz oder dem Wirtschaftsstrafrecht. Die dort aufgeführten Delikte können strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur lebenslangen Haftstrafe nach sich ziehen. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in einige der am häufigsten verhandelten Vergehen und Verbrechen:

  • Betrug
  • Diebstahl und Raub
  • Unterschlagung
  • Erpressung
  • Körperverletzung
  • Korruption
  • Nötigung, Bedrohung und Beleidigung
  • Sachbeschädigung
  • Unfallflucht
  • Brandstiftung
  • Verleumdung
  • Sexualstraftaten
  • Totschlag und Mord

Die Etappen eines strafrechtlichen Verfahrens

Das Strafverfahren beginnt mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die zuständige Ermittlungsbehörde, also der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Nach Eingang eines Notrufs, einer Strafanzeige oder der Stellung eines Strafantrags prüfen die Behörden objektiv den erhobenen Vorwurf gegen Sie. Liegen ausreichend Beweise für eine Anklage oder einen Strafbefehl vor, wird die Sache an ein Gericht übergeben.

In dem folgenden Zwischenverfahren wird Ihnen eine gerichtliche Anklageschrift oder ein Strafbefehl zugestellt. Es besteht die Möglichkeit der Stellungnahme zur Anklageschrift oder zum Einspruch gegen den Strafbefehl.

Das Hauptverfahren wird mit dem Eröffnungsbeschluss und der Terminierung einer oder mehrerer Termine für die Hauptverhandlung begonnen. In dieser werden alle Beweismittel seitens der Staatsanwaltschaft, wie auch seitens der Strafverteidigung eingesehen und Zeugen vernommen. Kann der Verdacht entkräftet werden, werden Sie freigesprochen. Sollten die Beweise den Tatverdacht hinreichend bestätigen, wird am Ende der Beweisaufnahme ein Urteil mit Geld- oder Freiheitsstrafe gesprochen.

Nach der jeweiligen Instanz besteht für Sie als Angeklagtem die Möglichkeit der Berufung oder Revision. Diese Rechtsmittel können Sie nutzen, sofern Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind. Dabei stellt die Revision die Überprüfung auf rechtliche Fehler dar. In der Berufung wird eine erneute Beweisaufnahme durchgeführt.

Wichtige Verhaltensregeln für Sie als Beschuldigter

Im Fall einer Ermittlung gegen Sie sollten Sie sich schnellstmöglich in die Beratung eines Strafverteidigers begeben. Ihr Anwalt kann Sie im Rechtsgebiet des Strafrechts kompetent bezüglich einer adäquaten Strategie zur Verteidigung beraten und Ihnen zur Seite stehen. 

Zudem ist es sehr ratsam, bereits im Ermittlungsverfahren von Ihrem Recht auf Schweigen Gebrauch zu machen, bis Sie sich mit Ihrem Anwalt abgestimmt haben und insbesondere bis Akteneinsicht genommen worden ist. 

Achten Sie bei der Anwaltssuche auf die benötigten Kompetenzen und Rechtsgebiete der Anwaltskanzlei. Zudem ist es von Vorteil, wenn Sie Ihrem Strafverteidiger Vertrauen entgegenbringen. Stellen Sie hierzu bereits im Erstgespräch Fragen, um besser einschätzen zu können, ob Sie sich eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können.


Ihr Anwalt für Strafrecht im Raum Moers

Mit über 25 Jahren Erfahrung verteidigt Philipp Berndtsen als Rechtsanwalt in Duisburg und Moers seine Mandanten mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen. Seine Kanzlei nimmt Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft und reicht in Ihrem Namen erforderliche Stellungnahmen oder Beweisanträge ein. Zudem steht Ihnen Philipp Berndtsen in den emotional herausfordernden Zeiten der Ermittlungen und Verfahren zur Seite und beantwortet Ihre Fragen zum richtigen Verhalten. Seine Rechtsanwaltskanzlei erzielte in den vergangenen Jahren eine sehr hohe Anzahl an Freisprüchen und Einstellungen der Verfahren. So erhalten Sie Ihr Recht vor dem jeweiligen Amtsgericht in Duisburg oder Moers, den Landgerichten Duisburg oder Kleve oder dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Kontaktieren Sie den Fachanwalt für Strafrecht direkt für ein persönliches Erstgespräch!

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

Als Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Berndtsen im Bereich der Strafverteidigung sowie auch in Bußgeldverfahren zur Seite. Der Hauptschwerpunkt der Kanzlei ist das Strafrecht, welches unter anderem Kapitaldelikte, Vermögensdelikte, Sexualdelikte und noch viele weitere beinhaltet. Bußgeldverfahren beinhalten Themen wie Fahrverbote, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr oder auch den Erhalt eines Bußgeldbescheides.

Die Kanzlei mit Unternehmenssitz in Duisburg ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus Moers durch die Zugverbindung vom Bahnhof Moers bis zum Duisburger Hauptbahnhof mit den Zügen RB31 und RE44 zu erreichen. Alternativ kann die Kanzlei auch mit dem Bus erreicht werden. Hier bieten sich die Linien 921, 929 oder SB30 vom Bahnhof Moers/ Königlicher Hof bis zum Lehmbruck Museum Duisburg an. Von der Haltestelle sind es 2 Minuten bis zur Rechtsanwaltskanzlei in Duisburg.

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