Rechtsanwalt Philipp Berndtsen – kompetente Strafverteidigung in Duisburg


Das Strafrecht ist Teil des Rechtsgebiets des öffentlichen Rechts, das das Zusammenleben und die Beziehung zwischen dem Staat und seinen Einwohnern regelt. Seine Grundlage ist das Strafgesetzbuch. Dieses enthält alle Normen und Bestimmungen, die entscheiden, was in Deutschland eine Straftat darstellt und wie damit umzugehen ist. Das Ziel ist dabei sowohl die Abschreckung als auch die Bestrafung und Resozialisierung von Straftätern. 

Hinsichtlich der Straffälligkeit von Jugendlichen bestehen zudem Besonderheiten im Vergleich zum Strafrecht, die vom Jugendstrafrecht umfasst sind. Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden dem Betäubungsmittelstrafrecht zugeordnet. 

Sind Sie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und brauchen einen Anwalt für materielles Strafrecht in Duisburg? Hier ist Philipp Berndtsen die richtige Wahl: Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts und als Anwalt für Verkehrsrecht in Duisburg können Sie sich auf diesen Strafverteidiger und seine Anwaltskanzlei garantiert verlassen. Rechtsanwalt Berndtsen hat dank seiner jahrelangen Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht die Expertise und Empathie, um Sie auch in anspruchsvollen Strafverfahren effektiv zu beraten. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin unter der Telefonnummer 0203 / 211 31.


Die wichtigsten Delikte im Strafrecht

Das Strafgesetzbuch listet in mehr als 350 Paragrafen die grundlegenden, in Deutschland existierenden Straftaten auf. Dabei ist diese Liste keinesfalls abschließend, sondern wird durch das Nebenstrafrecht ergänzt. Dazu gehören beispielsweise das Betäubungsmittelgesetz und das Arzneimittelgesetz. Für Jugendliche und Heranwachsende gilt zudem das Jugendgerichtsgesetz. Das Verfahrensrecht wird in der Strafprozessordnung geregelt. Zu den bekanntesten und häufigsten Delikten im Strafrecht gehören:

  • Betrug
  • Diebstahl und Raub
  • Unterschlagung
  • Erpressung
  • Körperverletzung
  • Korruption
  • Nötigung, Bedrohung und Beleidigung
  • Sachbeschädigung
  • Unfallflucht
  • Brandstiftung
  • Verleumdung
  • Sexualstraftaten
  • Totschlag und Mord

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Für eine kompetente Beratung im Strafrecht oder in Bußgeldsachen vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Herrn Rechtsanwalt Berndtsen.

Ablauf eines strafrechtlichen Verfahrens

Ein Strafverfahren besteht aus mehreren Phasen:

  1. Ermittlungsverfahren
  2. Zwischenverfahren
  3. Hauptverfahren
  4. Rechtsmittelverfahren
  5. Strafvollstreckungsverfahren

Bei einem Freispruch endet das Strafverfahren nach dem Urteil. Rechtsmittel können nur durch die Staatsanwaltschaft eingelegt werden.

1. Ermittlungsverfahren

Besteht der Verdacht, dass eine Person eine Straftat begangen hat, werden die Polizei oder Staatsanwaltschaft als zuständige Ermittlungsbehörde tätig und prüfen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Dies geschieht entweder nach Eingang eines Notrufs, nach der Erstattung einer Strafanzeige oder der Stellung eines Strafantrags. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sammeln die Behörden Beweise, die für oder gegen das Vorliegen einer Straftat, wie zum Beispiel der Körperverletzung,  durch einen Beschuldigten sprechen.

Während des Ermittlungsverfahrens sollten Beschuldigte immer von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Alles, was sie in einer Vernehmung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörden sagen, kann vor Gericht gegen sie verwendet werden. Dies gilt auch für den Fall der polizeilichen Vorladung. 

Der Grundsatz, dass ein Beschuldigter schweigt und sich anwaltlicher Hilfe durch einen Strafverteidiger bedient, sollte insbesondere auch dann gelten, wenn dieser sich keiner Schuld bewusst ist. Deswegen lohnt es sich, bereits in einem Ermittlungsverfahren einen erfahrenen sowie kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Dieser berät seine Mandanten in allen Stadien des Verfahrens, nachdem er Akteneinsicht genommen hat, wie sie sich am besten zu verhalten haben. Kontaktieren Sie daher möglichst früh Ihren Strafverteidiger Berndtsen in dessen Rechtsanwaltskanzlei und schildern Sie den Vorwurf.

2. Zwischenverfahren

Erhärtet sich der Anfangsverdacht, kann die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht Anklage erheben oder den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Das Gericht stellt dem Beschuldigten die Anklage oder den Strafbefehl zu und räumt diesem die Möglichkeit zur Stellungnahme bzw. zum Einspruch ein. Am Ende des Zwischenverfahrens entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Spätestens zu Beginn des Zwischenverfahrens, also bei der Zustellung der Anklage oder des Strafbefehls, sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg kontaktieren. Dieser kann eine Akteneinsicht beantragen und sich dadurch mit Ihnen optimal auf Ihre Verteidigung vorbereiten. Zudem berät Rechtsanwalt Berndtsen Sie nach Sicht der Anklageschrift hinsichtlich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und der verschiedenen Verfahrensschritte.

3. Hauptverfahren

Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens legt das Gericht einen Termin für die Hauptverhandlung fest. Zu diesem werden alle Beweismittel vorgelegt und Zeugen vorgeladen.

Am Ende der Hauptverhandlung spricht das Gericht ein Urteil. Dieses kann auf Verurteilung oder Freispruch lauten. Bei bloßen Vergehen kann das Gericht das Verfahren auch mit Zustimmung des Staatsanwalts, des Verteidigers und des Angeklagten einstellen.

Im Hauptverfahren spielt Ihr Fachanwalt für Strafrecht aus Duisburg eine wichtige Rolle: Er kann als Verteidiger im Strafverfahren sowohl Beweisanträge stellen als auch Zeugen vorladen lassen. Auch in der Hauptverhandlung selbst steht Rechtsanwalt Berndtsen an Ihrer Seite und berät Sie dahingehend, ob Sie eine Aussage tätigen oder sich besser auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen sollten. Außerdem darf auch er alle Zeugen vernehmen und kann so deren belastende Aussagen hinterfragen.

4. Rechtsmittelverfahren

Fällt das Urteil zuungunsten des Angeklagten aus, kann ein Rechtsmittel durch den Angeklagten selbst oder seinen Anwalt eingelegt werden. Rechtsmittel sind entweder Berufung oder Revision. 

Bei einer Berufung, die gegen erstinstanzliche Urteile der Amtsgerichte möglich ist, führt das Landgericht eine erneute Beweisaufnahme durch und gelangt am Ende zu einem eigenen Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil aufheben, abändern oder aufrechterhalten kann. 

Die Revision ist gegen erstinstanzliche Urteile der Amtsgerichte (Sprungrevision), der Landgerichte und Oberlandesgerichte möglich. Das Oberlandesgericht (bei Revision gegen Urteile des Amtsgerichts) oder der Bundesgerichtshof überprüfen dabei die Richtigkeit der Anwendung des materiellen Rechts sowie des Verfahrensrechts und entscheiden zumeist durch Beschluss.

Ein Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg weiß, ob es sinnvoll ist, Rechtsmittel einzulegen und welche Variante für Ihren Fall die richtige ist. Denn eine Berufung oder eine Revision erzeugt weitere Kosten. Deswegen gilt es genau abzuwägen, ob sich das Rechtsmittel auch lohnt oder die Strafe anzunehmen ist.

5. Strafvollstreckungsverfahren

Ist das Urteil rechtskräftig geworden, wird es vollstreckt. Hier treibt die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde die Geldstrafe und die Verfahrenskosten ein oder lädt einen zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung Verurteilten zum Strafantritt in einer Justizvollzugsanstalt.


Ihre Vorteile mit einem Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg

Dank mehr als 25 Jahren Erfahrung vertritt Fachanwalt Philipp Berndtsen mit seiner Kanzlei Mandanten als Strafverteidiger im Rechtsgebiet des Strafrechts. Die Kanzlei bietet dabei ihre Leistungen speziell für Selbstzahler an, die Wert auf eine individuelle und unabhängige Beratung legen. Kontaktieren Sie die Kanzlei gerne für einen ersten Termin zur Beratung zu Ihrem individuellen Fall.

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FAQ

Welche Rechte habe ich, wenn ich festgenommen werde?

Wenn Sie wegen des Vorwurfs einer Straftat festgenommen werden, haben Sie bestimmte Rechte. Hierzu zählen insbesondere:

  • Recht auf Verteidiger: Sie haben das Recht, einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen!
  • Schweigerecht: Sie müssen sich nicht zum Tatvorwurf äußern und sich selbst belasten.
  • Mitteilung des Festnahmegrundes: Die Strafverfolgungsbehörden müssen Ihnen den Grund Ihrer Festnahme mitteilen.
  • Benachrichtigung von Angehörigen: Ihnen steht das Recht zu, einen Angehörigen über Ihre Festnahme zu unterrichten.
  • Recht auf richterliche Überprüfung: Spätestens am Tag nach der Festnahme müssen Sie einem Richter vorgeführt werden, der die Rechtmäßigkeit der Festnahme überprüft.

 

Wie läuft das Erstgespräch mit dem Strafverteidiger ab?

In einer Erstberatung kann Ihr Strafverteidiger Ihnen eine erste Einschätzung der Lage geben und wichtige Weichenstellungen für das weitere Strafverfahren vornehmen. Dafür müssen Sie Ihrem Anwalt eine möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderung geben. Grundsätzlich kann eine Erstberatung sowohl vor Ort in den Kanzleiräumen als auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

Für eine umfassende und genaue Einschätzung Ihrer Situation benötigt Ihr Strafverteidiger einen möglichst vollständigen Sachverhalt. Sie sollten alle Unterlagen zum Termin mitbringen, die als Beweise oder Indizien für oder gegen Ihre Tatbeteiligung möglicherweise in Betracht kommen. Daneben sind Dokumente der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts von großer Bedeutung, wie z. B.:

  • Unterlagen zu Ermittlungsmaßnahmen
  • Haftbefehle
  • Strafbefehle
  • Anklageschriften
  • Verfahrenseinstellungen usw.
Was passiert, wenn ich einen Strafbefehl erhalte?

Falls Sie einen Strafbefehl erhalten, müssen Sie unbedingt schnell reagieren, da Sie nur innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen können. In jedem Fall sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten lassen, da ein erfahrener Verteidiger einschätzen kann, ob und in welchem Umfang Sie gegen den Strafbefehl vorgehen sollten – denn ein Einspruch ist nicht immer sinnvoll. Kontaktieren Sie daher zügig den Strafverteidiger Philipp Berndtsen, sofern Sie einen Strafbefehl erhalten haben.

Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Verteidigung im Ermittlungsverfahren und im Hauptverfahren?

Die Zielsetzung der Strafverteidigung unterscheidet sich in den verschiedenen Stadien des Strafverfahrens. Im Ermittlungsverfahren stehen die Verhinderung der Einleitung eines Hauptverfahrens und die Erwirkung einer Verfahrenseinstellung im Vordergrund. Es ist daher häufig ratsam, zurückhaltend zu agieren und sich nicht zur Sache einzulassen. 

Im Hauptverfahren verfolgen Strafverteidiger dagegen das Ziel, einen Freispruch oder eine möglichst milde Strafe zu erwirken. Dies erfordert regelmäßig eine offensivere und gestaltende Verteidigung zur Entkräftung des hinreichenden Tatverdachts.

Wie lange dauert ein typisches Strafverfahren?

Es gibt leider keine klaren zeitlichen Vorgaben, wie lange ein Strafverfahren dauert. Daher kann es bereits nach wenigen Monaten oder aber erst nach einigen Jahren abgeschlossen sein. Für die Dauer ist aber vor allem entscheidend, wie komplex der Sachverhalt ist, der der Tat zugrunde liegt. Daneben entscheiden auch die Schwere der Straftat und die voraussichtliche Strafe, wie zeitintensiv das Ermittlungs- und das Hauptverfahren ausfallen.

Rechtsanwalt Philipp Berndtsen ist Fachanwalt für Strafrecht und für Sie als Strafverteidiger jederzeit zur Stelle und unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen. Ob es sich um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz handelt oder Ihnen vorgeworfen wird, ein Sexualdelikt begangen zu haben, Herr Rechtsanwalt Berndtsen ist der richtige Verteidiger. Durch seine jahrelange Erfahrung hat er schon viele Mandanten erfolgreich vor Gericht verteidigt.

Der Sitz der Kanzlei befindet sich auf der Düsseldorfer Str. 2, 47051 Duisburg und ist gut aus umliegenden Städten zu erreichen. Durch die zentrale Lage der Kanzlei in der Innenstadt ist die Anfahrt sowohl mit dem Auto über die Autobahnen A40 und A59, als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unkompliziert möglich. Über die A40 erreicht man die Kanzlei über die Ausfahrt Duisburg-Hochfeld/ -Zentrum. Von der A59 verlässt man die Autobahn an der Ausfahrt Duisburg-Zentrum.

Ihr Rechtsanwalt in Duisburg unterstützt Sie bei Ihrer Strafverteidigung. Kommen Sie auch gerne aus den folgenden Stadtteilen und Städten zur Kanzlei:

  • Duisburg-Mitte
  • Duisburg-Süd
  • Hamborn
  • Homberg-Ruhrort-Baerl
  • Meiderich/Beeck 
  • Rheinhausen
  • Walsum

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