Ihr fähiger und vertrauensvoller Strafverteidiger für Mülheim

Eine effektive und erfahrene Strafverteidigung ist essenziell, um ein drohendes Strafverfahren möglichst glimpflich zu überstehen. Ganz gleich, ob es um Verkehrsrecht oder Sexualstrafrecht geht, Ihr Fachanwalt für Strafrecht für Mülheim mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung berät und verteidigt Sie in allen Stadien des Strafverfahrens sowie im Strafbefehlsverfahren in seiner Rechtsanwaltskanzlei. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen, Rechtsberatung und Hilfe in den verschiedenen Rechtsgebieten wie Verkehrsrecht, Sexualstrafrecht und Bußgeldverfahren.


Was ist ein Ermittlungsverfahren im Bereich Strafrecht?

Das Ermittlungsverfahren stellt den Beginn des Strafverfahrens dar: Sobald die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht einer Straftat hat, leitet sie das Ermittlungsverfahren ein. Diesen Anfangsverdacht erhält sie meist durch eine Anzeige oder Berichterstattungen über Straftaten in den Medien. Daraufhin beginnt die konkrete Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei, das heißt, es werden Zeugen befragt und Beweise erhoben. Wenn es möglich ist, werden Spuren am Tatort genommen oder die Wohnung des Beschuldigten durchsucht. 

Zudem wird auch der Beschuldigte als solcher vernommen. Hier steht es ihm grundsätzlich frei, ob er sich zu den Taten äußern möchte oder ob er lieber schweigt. Ein wichtiger Grundsatz des deutschen Strafrechts ist es, dass sich keiner selbst belasten muss. Auf dieses Schweigerecht ist der Beschuldigte vor seiner Vernehmung auch explizit hinzuweisen. Im besten Fall zieht der Beschuldigte direkt zu Beginn des Ermittlungsverfahrens und vor allem bei Vernehmungen einen Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt zurate, denn bereits in diesem Stadium können wichtige Weichen für eine erfolgreiche Strafverteidigung gelegt werden.

Was tun bei einer Verhaftung?

Eine Verhaftung des Beschuldigten in der Untersuchungshaft stellt einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte des Menschen dar und darf nur unter besonderen Voraussetzungen vorgenommen werden. Der dafür notwendige Haftbefehl darf nur von einem Haftrichter vor Gericht erlassen werden und auch nur dann, wenn ein dringender Tatverdacht gegeben ist und ein Haftgrund besteht. Meist wird ein Haftbefehl aufgrund der Flucht- oder Verdunkelungsgefahr angeordnet oder wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte möglicherweise Beweismittel vernichten könnte. 

Von der Unterbringung des Beschuldigten in der Untersuchungshaft ist die vorläufige Festnahme abzugrenzen. Bei einer solchen wird der Beschuldigte einer Straftat nur vorübergehend, das heißt maximal 48 Stunden in Gewahrsam genommen.

Was ist ein Strafverfahren und wie läuft dieses ab?

Das Strafverfahren im deutschen Strafrecht lässt sich grundsätzlich in drei Abschnitte einteilen:
  • Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverfahren

Nach dem bereits geschilderten Ermittlungsverfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie die Anklage erheben möchte oder ob das Verfahren einzustellen ist. Diese Entscheidung wird durch das zuständige Gericht im Rahmen des Zwischenverfahrens nochmals geprüft. 

Anschließend erfolgt im Hauptverfahren die eigentliche Hauptverhandlung, zu der der Angeklagte dann geladen wird. Im Rahmen dieser Verhandlung wird auch nochmals eine Beweisaufnahme vorgenommen. Ob sich der Angeklagte hier zu den Taten äußern oder ebenfalls schweigen möchte, ist Teil der Verteidigungsstrategie. Diese arbeitet der Strafverteidiger in konstanter Zusammenarbeit mit dem Angeklagten aus. Dabei setzt sich der Strafverteidiger auch mit den Behörden und dem Gericht in Kontakt, beantragt die Akteneinsicht und verhandelt über eine mögliche Einstellung des Verfahrens. Dabei liegt der Fokus immer auf dem Erreichen der bestmöglichen Lösung für den Mandanten, wie zum Beispiel die Verurteilung zu einer Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe.


Ihr Strafverteidiger Berndtsen für Mülheim

Rechtsanwalt Philipp Berndtsen ist mit seiner Anwaltskanzlei in Duisburg seit 25 Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts, des Verkehrsrechts und des Bußgeldverfahrens unter anderem für Mandanten aus Mülheim tätig und hat erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht absolviert. Dadurch bringt er nicht nur viel Erfahrung und Wissen mit in Ihre Strafverteidigung, sondern legt auch viel Wert auf ein persönliches und empathisches Eingehen auf Sie als Mandanten. Die Leistungen der Kanzlei richten sich dabei ausschließlich an Selbstzahler, die auf eine individuelle und qualitativ hochwertige Beratung Wert legen. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Besprechungstermin mit Ihrem Rechtsanwalt in Mülheim und stellen Sie all Ihre Fragen - sei es nun Verkehrsrecht oder ein anderes Rechtsgebiet.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

Als Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Berndtsen im Bereich der Strafverteidigung sowie auch in Bußgeldverfahren zur Seite. Der Hauptschwerpunkt der Kanzlei ist das Strafrecht, welches unter anderem Kapitaldelikte, Vermögensdelikte, Sexualdelikte und noch viele weitere beinhaltet. Bußgeldverfahren beinhalten Themen wie Fahrverbote, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr oder auch den Erhalt eines Bußgeldbescheides.

Die Kanzlei mit Unternehmenssitz in Duisburg ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus Moers durch die Zugverbindung vom Bahnhof Moers bis zum Duisburger Hauptbahnhof mit den Zügen RB31 und RE44 zu erreichen. Alternativ kann die Kanzlei auch mit dem Bus erreicht werden. Hier bieten sich die Linien 921, 929 oder SB30 vom Bahnhof Moers/ Königlicher Hof bis zum Lehmbruck Museum Duisburg an. Von der Haltestelle sind es 2 Minuten bis zur Rechtsanwaltskanzlei in Duisburg.

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