Sie wurden geblitzt und haben nun einen Bußgeldbescheid erhalten? Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr passieren sehr oft und haben häufig nur geringe Auswirkungen. Anders verhält es sich mit Straftaten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. In dieser Sache fällt die Strafe oftmals weitaus gravierender aus und hat zudem weitere Konsequenzen, wie den Entzug der Fahrerlaubnis.
Grundsätzlich ist bei Delikten im Straßenverkehr zwischen Straftaten und bloßen Ordnungswidrigkeiten zu unterscheiden: Während das Blitzen, Falschparken oder ähnliches einen Bußgeldbescheid zur Folge hat, droht bei Straftaten im Straßenverkehr nach dem StGB in den meisten Fällen eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe. Insbesondere das Führen eines Fahrzeuges unter Alkohol- und Drogeneinfluss hat eine starke Sanktionierung zur Folge. Infolge neuerer Rechtsprechung ist auch ein besonderes Augenmerk auf verbotene Kraftfahrzeugrennen zu legen, die mittlerweile nach § 315d StGB mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden können.
Ebenso ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar, umgangssprachlich auch Fahrerflucht genannt. Nach § 142 StGB wird diese Straftat mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Um nicht in den Verdacht einer solchen Straftat zu geraten, ist es besonders empfehlenswert, bei Unfällen in jedem Fall anzuhalten und den Unfallbeteiligten oder der Polizei die Möglichkeit zu geben, Ihre Identität festzustellen. Daneben ist es möglich, bei der Polizei eine Selbstanzeige abzugeben, in der Sie angeben, bei einem Unfall beteiligt gewesen zu sein. Allerdings müssen Sie dabei darauf achten, dass dies nur innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall möglich ist und nur eine Option darstellt, unter der Ihre Strafe gemildert werden kann.
Bei Verkehrsstraftaten ist immer zu beachten, dass das Gericht Ihnen als Nebenstrafe auferlegen kann, dass der Führerschein eingezogen und die Fahrerlaubnis entzogen wird. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, können Sie erst nach Ablauf einer Sperrfrist Ihre Fahrerlaubnis erneut beantragen.
Für eine kompetente Beratung im Strafrecht oder in Bußgeldsachen vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Herrn Rechtsanwalt Berndtsen.
Während es bei einer Straftat im Verkehrsrecht auf eine gute und effektive Strafverteidigung ankommt, um eine mögliche Strafe abzuwenden, gelingt dies bei Ordnungswidrigkeiten deutlich einfacher. Bei einem Bußgeldbescheid besteht die Möglichkeit, gegen diesen zeitnah Einspruch einzulegen. Die Einspruchsfrist dafür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. Dieser Einspruch kann außerdem selbst ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden. Durch den fristgerechten Einspruch wird der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig, sodass die Strafe erst einmal nicht gezahlt werden muss.
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid oder eine Anzeige wegen einer Verkehrsstraftat erhalten haben, sollten Sie sich möglichst früh an einen Anwalt wenden. Insbesondere im Verkehrsstrafrecht benötigt es viel Fachwissen und Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet, sodass es sich anbietet, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Ihr Rechtsanwalt Philipp Berndtsen berät Sie in Verkehrssachen dank seiner 25-jährigen Erfahrung kompetent und engagiert. Als Strafverteidiger mit seiner Kanzlei in Duisburg bei Moers beantragt er zunächst Akteneinsicht, um sich über den Sachstand zu informieren. Anschließend erarbeitet der Fachanwalt eine Verteidigungsstrategie und kommuniziert mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, dem Richter und den weiteren Verfahrensbeteiligten. Dabei steht immer – soweit möglich – eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch für den Mandanten im Fokus der Verteidigung.
Sollte bei Ihnen ein Verkehrsverstoß in Moers oder eine Straftat im Verkehrsrecht vorliegen, vertritt Sie Ihr Fachanwalt für Strafrecht Philipp Berndtsen kompetent außergerichtlich und gerichtlich vor dem Amtsgericht Moers. Alternativ wird die Vertretung Ihrer Interessen vor den Amts- und Landgerichten in ganz Deutschland garantiert. Als Kanzlei, die sich auf die umfassende Betreuung von Selbstzahlern spezialisiert hat, legt Philipp Berndtsen besonderen Wert auf individuelle und zielgerichtete Lösungen für seine Mandanten. Kontaktieren Sie gerne die Anwaltskanzlei Philipp Berndtsen für einen zeitnahen Mandantentermin und lassen Sie sich kompetent beraten!
Philipp Berndtsen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Düsseldorfer Straße 2
47051 Duisburg