Anwalt für Verkehrsrecht bei Moers
Sie wurden geblitzt und haben nun einen Bußgeldbescheid erhalten? Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr passieren sehr oft und haben häufig nur geringe Auswirkungen. Anders verhält es sich mit Straftaten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. In dieser Sache fällt die Strafe oftmals weitaus gravierender aus und hat zudem weitere Konsequenzen, wie den Entzug der Fahrerlaubnis. In solchen Situationen vertritt Sie Strafverteidiger Philipp Berndtsen zuverlässig im Bereich des Verkehrsstrafrechts und steht Ihnen als Anwalt für Strafrecht bei Moers zur Seite.
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Grundsätzlich ist bei Delikten im Straßenverkehr zwischen Straftaten und bloßen Ordnungswidrigkeiten zu unterscheiden: Während das Blitzen, Falschparken oder ähnliches einen Bußgeldbescheid zur Folge hat, droht bei Straftaten im Straßenverkehr nach dem StGB in den meisten Fällen eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe. Insbesondere das Führen eines Fahrzeuges unter Alkohol- und Drogeneinfluss hat eine starke Sanktionierung zur Folge. Infolge neuerer Rechtsprechung ist auch ein besonderes Augenmerk auf verbotene Kraftfahrzeugrennen zu legen, die mittlerweile nach § 315d StGB mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden können.
Ebenso ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar, umgangssprachlich auch Fahrerflucht genannt. Nach § 142 StGB wird diese Straftat mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Um nicht in den Verdacht einer solchen Straftat zu geraten, ist es besonders empfehlenswert, bei Unfällen in jedem Fall anzuhalten und den Unfallbeteiligten oder der Polizei die Möglichkeit zu geben, Ihre Identität festzustellen. Daneben ist es möglich, bei der Polizei eine Selbstanzeige abzugeben, in der Sie angeben, bei einem Unfall beteiligt gewesen zu sein. Allerdings müssen Sie dabei darauf achten, dass dies nur innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall möglich ist und nur eine Option darstellt, unter der Ihre Strafe gemildert werden kann.
Bei Verkehrsstraftaten ist immer zu beachten, dass das Gericht Ihnen als Nebenstrafe auferlegen kann, dass der Führerschein eingezogen und die Fahrerlaubnis entzogen wird. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, können Sie erst nach Ablauf einer Sperrfrist Ihre Fahrerlaubnis erneut beantragen.
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Für eine kompetente Beratung im Strafrecht oder in Bußgeldsachen vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Herrn Rechtsanwalt Berndtsen.
Abwendung der Strafe in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten möglich
Während es bei einer Straftat im Verkehrsrecht auf eine gute und effektive Strafverteidigung ankommt, um eine mögliche Strafe abzuwenden, gelingt dies bei Ordnungswidrigkeiten deutlich einfacher. Bei einem Bußgeldbescheid besteht die Möglichkeit, gegen diesen zeitnah Einspruch einzulegen. Die Einspruchsfrist dafür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. Dieser Einspruch kann außerdem selbst ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden. Durch den fristgerechten Einspruch wird der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig, sodass die Strafe erst einmal nicht gezahlt werden muss.
So gelingt die richtige Vorbereitung auf eine Verhandlung
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid oder eine Anzeige wegen einer Verkehrsstraftat erhalten haben, sollten Sie sich möglichst früh an einen Anwalt wenden. Insbesondere im Verkehrsstrafrecht benötigt es viel Fachwissen und Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet, sodass es sich anbietet, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Ihr Rechtsanwalt Philipp Berndtsen berät Sie in Verkehrssachen dank seiner 25-jährigen Erfahrung kompetent und engagiert. Als Strafverteidiger mit seiner Kanzlei in Duisburg bei Moers beantragt er zunächst Akteneinsicht, um sich über den Sachstand zu informieren. Anschließend erarbeitet der Fachanwalt eine Verteidigungsstrategie und kommuniziert mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, dem Richter und den weiteren Verfahrensbeteiligten. Dabei steht immer – soweit möglich – eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch für den Mandanten im Fokus der Verteidigung.
Lassen Sie sich von Ihrem Fachanwalt für Strafrecht mit Anwaltskanzlei in Duisburg bei Moers verteidigen
Sollte bei Ihnen ein Verkehrsverstoß in Moers oder eine Straftat im Verkehrsrecht vorliegen, vertritt Sie Ihr Fachanwalt für Strafrecht Philipp Berndtsen kompetent außergerichtlich und gerichtlich vor dem Amtsgericht Moers. Alternativ wird die Vertretung Ihrer Interessen vor den Amts- und Landgerichten in ganz Deutschland garantiert. Als Kanzlei, die sich auf die umfassende Betreuung von Selbstzahlern spezialisiert hat, legt Philipp Berndtsen besonderen Wert auf individuelle und zielgerichtete Lösungen für seine Mandanten. Kontaktieren Sie gerne die Anwaltskanzlei Philipp Berndtsen für einen zeitnahen Mandantentermin und lassen Sie sich kompetent beraten!
FAQ
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in vielen Situationen rund um den Straßenverkehr unterstützen, vom Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bis hin zur Verteidigung in einem Verkehrsstrafrechtsverfahren. Insbesondere, wenn mehr auf dem Spiel steht, als nur ein kleiner Bußgeldbetrag für eine alltägliche Geschwindigkeitsüberschreitung, zahlt sich rechtlicher Beistand oft aus. Droht beispielsweise der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein längeres Fahrverbot, kann dies negative berufliche Folgen haben, die zu größerem Schaden führen. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, all Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und von der Erfahrung eines Anwalts für Verkehrsrecht in Duisburg – nur wenige Kilometer von Moers entfernt – zu profitieren.
Das hängt ganz von der Art des Verfahrens ab. Grundsätzlich lässt sich im Verkehrsrecht zwischen Bußgeldverfahren und strafrechtlichen Verfahren unterscheiden. Ein Bußgeldverfahren beginnt üblicherweise damit, dass Sie einen Anhörungsbogen erhalten. Anschließend wird ein Bußgeldbescheid erlassen und Ihnen zugestellt. Sie haben nun eine Einspruchsfrist von 14 Tagen, in denen Sie, gegebenenfalls mit Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, den Bescheid prüfen sollten. Wird der Einspruch abgelehnt, folgt eine Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren durch die Polizei und Staatsanwaltschaft. Je nach Vergehen werden Sie dann möglicherweise angeklagt oder es wird ein Strafbefehl beantragt, dem Sie widersprechen können. Nur bei Anklage erfolgt im nächsten Schritt ein Hauptverfahren vor Gericht. Dabei ist die Verteidigung durch einen im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu empfehlen. Gegen das Urteil können schließlich auch Rechtsmittel eingelegt werden.
Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht ziehen sich nur selten sehr lange hin, können aber dennoch einige Monate dauern. Haben Sie drei Monate nach Verstoß noch keinen Bußgeldbescheid erhalten, gilt die Ordnungswidrigkeit im Normalfall bereits als verjährt. Es gibt hier allerdings Ausnahmen und wenn die Behörde Ihnen einen Anhörungsbogen sendet, wird die Verjährung damit unterbrochen. Ein Einspruch verlängert das Verfahren ebenfalls. So kann sich die Verfahrensdauer von etwa drei Wochen in einfachen Fällen mit Zahlung des Bußgelds bis hin zu etwa einem Jahr bei Einspruch und Gerichtsverfahren verlängern. In Einzelfällen sind sogar noch längere Verfahren möglich.
Im Strafrecht hängt die Gesamtdauer des Verfahrens schon davon ab, wie lange die Ermittlungen dauern – mehrere Monate sind dabei, je nach Tatvorwurf, nicht selten. Auch bis zur Verhandlung selbst dauert es dann mehrere Monate. Deutlich schneller endet ein solches Verfahren üblicherweise, wenn es durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Rechtsmittel, wie Berufung, können die Verfahrensdauer wiederum deutlich verlängern. So ist bei schnellen, einfachen Verfahren von einer Gesamtdauer von einigen Monaten, bei komplexeren Fällen aber auch von deutlich mehr als einem Jahr auszugehen.
Viele Berufsgruppen sind auf den Führerschein angewiesen: Kraftfahrer, Handwerker, Außendienstmitarbeiter, aber auch Personen, für die der öffentliche Nahverkehr keine Alternative ist, etwa wegen Schichtdienst. Fahrverbote oder gar ein Führerscheinentzug lassen sich oft nur in geringem Umfang kompensieren, bei einem Fahrverbot von nur einem Monat kann zum Beispiel möglicherweise in dieser Zeit Urlaub genommen werden. Darüber hinaus können die Auswirkungen gerade bei Verlust der Fahrerlaubnis schwerwiegend sein. In vielen Berufen, in denen häufig Kraftfahrzeuge geführt werden, ist auch eine Kündigung durch den Arbeitgeber möglich. Wenn die Kündigung auf das eigene Verschulden zurückgeht, droht zudem eine Sperrzeit für den Arbeitslosengeldbezug. Deshalb ist es unbedingt zu empfehlen, sich frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt zu suchen und die verschiedenen verfügbaren Optionen zu prüfen. Dazu gehört zum Beispiel, je nach Situation, das Umwandeln eines Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld.
Der Führerschein wird häufig entzogen, weil sich nach einer Anzahl von Verstößen acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister – umgangssprachlich „in Flensburg“ – angesammelt haben. Aber auch nach einem einmaligen Verkehrsverstoß, selbst wenn es der erste ist, kann unter Umständen der Entzug des Führerscheins die Folge sein. Dies gilt insbesondere für bestimmte Verkehrsstraftaten, wie Trunkenheitsfahrten mit Ausfallerscheinungen oder mit mehr als 1,1 Promille sowie Fahrten unter Einfluss von illegalen Drogen. Auch verkehrsgefährdendes Rasen und illegale Fahrzeugrennen können Gründe für einen direkten Führerscheinentzug sein.
Ja, Geschwindigkeitsmessungen können im Nachhinein durch einen Rechtsanwalt überprüft werden. Ein Anwalt kann Einsicht in die entsprechenden Unterlagen, darunter die Akte und die Rohmessdaten, anfordern. Die Rohmessdaten werden allerdings nicht in jedem Fall gespeichert, weshalb sie oft nicht vorliegen. Mit den angeforderten Informationen lässt sich beispielsweise überprüfen, ob alle Anforderungen in Bezug auf den Messaufbau, die technischen Geräte und die Software eingehalten wurden und ob die Messung vorschriftsgemäß durchgeführt wurde. Neben der Geschwindigkeitsmessung bietet auch das „Blitzerfoto“ häufig Anlass für einen Einspruch.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, wird von der Fahrerlaubnisbehörde, auch als Führerscheinstelle bekannt, gemäß § 11 FeV angeordnet. Das Ziel dieser Untersuchung ist, die Fahreignung einer Person festzustellen. Das kann aufgrund einer Verkehrsstraftat oder zu vielen „Punkten“ geschehen. Aber auch bestimmte physische oder psychische Erkrankungen können zu eingeschränkter Fahreignung führen. Die Führerscheinstelle kann die MPU anordnen, wenn aufgrund bestimmter Verkehrsverstöße oder auch bei bekannter Alkohol- oder Drogenabhängigkeit ohne direkten Zusammenhang zum Straßenverkehr von einer Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen wird. Dann muss die MPU innerhalb einer gegebenen Frist bestanden werden, ansonsten wird der Führerschein entzogen. Ein weiterer Grund, eine MPU anzuordnen, kann sein, wenn nach einem Führerscheinentzug eine Neuausstellung beantragt wird und die Fahreignung belegt werden soll.
Die optimale Vorbereitung auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung sollte sich an den Gründen für den Entzug der Fahrerlaubnis orientieren. Grundsätzlich gilt es, zu demonstrieren, dass das Verhalten an relevanten Punkten reflektiert sowie dauerhaft geändert wurde: Drogen- oder Alkoholkonsum wurde aufgegeben oder man hat sich eindringlich mit den Gründen für das verkehrsgefährdende Verhalten auseinandergesetzt, um dieses in Zukunft zu unterlassen. Neben der tatsächlichen MPU-Vorbereitung können deshalb auch entsprechende Therapie- und Beratungsangebote sinnvoll sein. Darüber hinaus sollten Sie sich auf die stressige Situation während der Untersuchung sowie Ihre eigene Nervosität vorbereiten, indem Sie die Befragungssituationen zuvor üben. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder auch ein erfahrener Verkehrspsychologe sind in der Regel die besten Ansprechpartner für Unterstützung bei der Vorbereitung. Bei MPU-Kursen sollten Sie auf seriöse Anbieter achten. Mit guter Vorbereitung und professioneller Unterstützung ist es sehr wahrscheinlich, die MPU im ersten Anlauf zu bestehen. Ohne Unterstützung bei der Vorbereitung sehen die Chancen statistisch deutlich schlechter aus.
Gegen die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung durch die Fahrerlaubnisbehörde ist direkt kein Einspruch möglich. Auch ein Rechtsanwalt kann daher nicht direkt dagegen vorgehen. Dennoch kann ein Anwalt für Verkehrsrecht in solchen Fällen wertvolle Unterstützung liefern und Sie dabei unterstützen, die angeordnete MPU zu bestehen. Außerdem kann ein Rechtsanwalt dem Entzug der Fahrerlaubnis widersprechen, wenn dies aussichtsreich erscheint oder dabei hilft, mehr Zeit für den Nachweis der Abstinenz zu gewinnen.