Anwalt für Verkehrsrecht
für Mülheim an der Ruhr


Das Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht bildet einen Schwerpunkt der täglichen Praxis eines Rechtsanwalts und stellt ein wichtiges und umfangreiches Rechtsgebiet im deutschen Recht dar. Unter das Verkehrsrecht fallen dabei die zivilrechtlichen Ansprüche zwischen den Beteiligten, während das Verkehrsstrafrecht die strafrechtlichen Verfahren umfasst. Zu einem solchen Strafverfahren kann es kommen, wenn im Straßenverkehr eine Straftat begangen wird – sei es aus Versehen oder gar absichtlich.

Welche Delikte im Verkehrsstrafrecht typischerweise auftreten und wie Ihnen ein Rechtsanwalt in diesen Fällen unterstützend zur Seite stehen kann, erfahren Sie im folgenden Beitrag.


Welche Delikte fallen unter das Verkehrsstrafrecht und welche Strafe droht?

Im täglichen Straßenverkehr können schnell strafbare Taten begangen werden – sei es aus Unachtsamkeit oder aus Versehen. Einmal nicht ausreichend nach rechts gesehen und ein anderes Auto tangiert, schon kann eine Sachbeschädigung oder Ordnungswidrigkeit vorliegen. Im Verkehrsstrafrecht spielen vor allem folgende Delikte eine Rolle:
  • Vollrausch nach § 323a StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
  • Nötigung im Straßenverkehr nach § 240 StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
  • Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

Welche Strafe im Falle der einzelnen Delikte durch das Gesetz konkret angedroht wird, variiert hinsichtlich der Tatbestände. Während die Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis noch mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird, kann die Strafe bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe umfassen. Auch das unter Laien als “Fahrerflucht” bezeichnete unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. 

Zwar zählen die meisten Verkehrsdelikte strafrechtlich als Vergehen, das heißt, für sie ist nicht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe als Mindeststrafe im Gesetz normiert. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Taten allerdings in Einzelfällen auch als Verbrechen gewertet werden, wenn das Gesetz die Möglichkeit dafür vorsieht. Dies ist zum Beispiel beim Tatbestand des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach § 315b Abs. 3 StGB der Fall.


Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

Für eine kompetente Beratung im Strafrecht oder in Bußgeldsachen vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Herrn Rechtsanwalt Berndtsen.

Braucht man bei einem Unfallschaden einen Rechtsanwalt?

Bei einem Unfallschaden geht es in erster Linie um die Abwicklung des Schadens. Dabei kann Sie ein Rechtsanwalt insbesondere dann bei der Schadensregulierung unterstützen, wenn die Beteiligten oder die Versicherung den Schaden nicht bezahlen will. Kommt dann noch eine Straftat im Straßenverkehr hinzu, die Sie möglicherweise begangen haben oder eine Anklage, die gegen Sie erhoben wurde, sollten Sie in jedem Fall eine rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. 

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kann dabei den Kontakt zur Staatsanwaltschaft und den Richtern aufnehmen, um das für Sie bestmögliche Ergebnis im Verfahren auszuhandeln. Zudem kann eine Straftat im Straßenverkehr eine sogenannte Nebenstrafe mit sich ziehen, sodass möglicherweise der Führerschein eingezogen und Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Im Rahmen der Mandatierung kümmert sich Ihr Anwalt auch darum, diese Nebenfolgen zu vermeiden, insbesondere wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein und die Fahrerlaubnis angewiesen sind. 

Daher sollten Sie im Falle eines Verkehrsunfalls in erster Linie Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Fertigen Sie anschließend Fotos, um den Schaden und den Ablauf genau zu dokumentieren. Dies hilft, um Ihre Position im späteren Verfahren zu sichern und der Beweispflicht nachzukommen. Kontaktieren Sie anschließend Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Mülheim an der Ruhr und schildern Sie genau, was vorgefallen ist. Sollten Sie direkt Fragen am Unfallort haben oder rechtlichen Beistand benötigen, können Sie Ihren Anwalt direkt telefonisch erreichen. Alternativ können Sie sich später per E-Mail an Ihren Rechtsbeistand wenden oder einen Beratungstermin vereinbaren.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Berndtsen für Verkehrsrecht

Wie Sie sehen, bietet es sich an, im Verkehrsstrafrecht möglichst früh rechtlichen Beistand einzuholen und einen Anwalt zu mandatieren. Ihr Strafverteidiger Philipp Berndtsen in Mülheim an der Ruhr ist seit 25 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Strafrechts und des Verkehrsrechts tätig. Dadurch kann er Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung sowie eine kompetente Vertretung im außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahren oder bei Bußgeldbescheiden garantieren. Philipp Berndtsen vertritt Sie dabei im Gerichtsbezirk rund um Mülheim an der Ruhr sowie bundesweit.

Insbesondere verkehrsrechtliche Streitigkeiten lassen sich oftmals auch gut durch eine Verständigung mit der Gegenseite klären, sodass es nicht zwingend zu einem gerichtlichen Verfahren kommen muss. Dabei vermittelt Rechtsanwalt Berndtsen zwischen allen Beteiligten, wie dem Unfallgegner und Versicherungen oder Behörden. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in Mülheim an der Ruhr oder für weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

Rechtsanwalt Philipp Berndtsen ist Fachanwalt für Strafrecht und für Sie als Strafverteidiger jederzeit zur Stelle und unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen. Ob es sich um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz handelt oder Ihnen vorgeworfen wird, ein Sexualdelikt begangen zu haben, Herr Rechtsanwalt Berndtsen ist der richtige Verteidiger. Durch seine jahrelange Erfahrung hat er schon viele Mandanten erfolgreich vor Gericht verteidigt.

Der Sitz der Kanzlei befindet sich auf der Düsseldorfer Str. 2, 47051 Duisburg und ist gut aus umliegenden Städten zu erreichen. Durch die zentrale Lage der Kanzlei in der Innenstadt ist die Anfahrt sowohl mit dem Auto über die Autobahnen A40 und A59, als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unkompliziert möglich. Über die A40 erreicht man die Kanzlei über die Ausfahrt Duisburg-Hochfeld/ -Zentrum. Von der A59 verlässt man die Autobahn an der Ausfahrt Duisburg-Zentrum.

Ihr Rechtsanwalt in Duisburg unterstützt Sie bei Ihrer Strafverteidigung. Kommen Sie auch gerne aus den folgenden Stadtteilen und Städten zur Kanzlei:

  • Duisburg-Mitte
  • Duisburg-Süd
  • Hamborn
  • Homberg-Ruhrort-Baerl
  • Meiderich/Beeck 
  • Rheinhausen
  • Walsum

© BE-Strafrecht.de. Alle Rechte vorbehalten

BE-Strafrecht Rechtsanwalt Philipp Berndtsen

powered by oogle
5.0 star-full star-full star-full star-full star-full star-full

Bewerten Sie uns auf