Effektive Verteidigung im Verkehrsrecht von Ihrem Anwalt aus Duisburg


Es passiert schnell, dass man im Straßenverkehr geblitzt wird oder einen Strafzettel wegen Falschparkens am Auto vorfindet. In diesen Fällen haben Sie in der Regel mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen. Dieser richtet sich hinsichtlich der Höhe nach dem Bußgeldkatalog. So werden für ein Falschparken zum Beispiel 35 bis 55 Euro veranschlagt, während Sie bei der Missachtung der Vorfahrt bereits mit einem Bußgeld von 100 Euro und der Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister rechnen müssen.


Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Sollten Sie einen solchen Bußgeldbescheid erhalten haben, gibt es immer noch die Möglichkeit, gegen diesen Einspruch einzulegen. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens beträgt und in jedem Fall schriftlich erfolgen muss. Da der Einspruch nicht begründet werden muss, können Sie diesen auch selbst bei der zuständigen Bußgeldstelle einlegen. Um auf der sicheren Seite zu sein – insbesondere was die Fristen betrifft – kann der Einspruch auch durch Ihren Rechtsanwalt eingelegt werden. Der fristgerechte Einspruch bewirkt, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird und die Strafe zunächst nicht gezahlt werden muss.


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Für eine kompetente Beratung im Strafrecht oder in Bußgeldsachen vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Herrn Rechtsanwalt Berndtsen.

Verkehrsrechtliche Straftaten im Straßenverkehr

Von den Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind Straftaten im Verkehrsrecht deutlich abzugrenzen, da diese nach dem StGB und dem StVG strafbar sind und daher deutlich stärker sanktioniert werden. Vornehmlich bei einer Autofahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und bei der Teilnahme an illegalen Straßenrennen wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. In diesen Fällen ist die Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist erneut zu beantragen. Diese Sperrfrist wird durch das zuständige Gericht bestimmt und beträgt mindestens sechs Monate. Dabei kann es auch erforderlich sein, zusätzlich eine MPU zu absolvieren, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird. 

Fahrerflucht stellt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ebenfalls eine Straftat dar, die nach § 142 StGB mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert wird. Wenn Sie einen Unfall verursachen, sollten Sie daher in jedem Fall am Unfallort warten und den dortigen Personen oder der Polizei Ihre Personalien mitteilen, um der genannten Strafbarkeit zu entgehen. Alternativ dazu können Sie auch innerhalb von 24 Stunden eine Selbstanzeige bei der Polizei aufgeben, bei der Sie angeben, dass Sie am Unfall beteiligt waren. Diese Option kann dazu führen, dass Ihre Strafe gemildert wird.


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Vermeidung der Verurteilung im Verkehrsrecht

Sollten Sie eine Verkehrsstraftat begangen haben – sei es auch fahrlässig – empfiehlt es sich in jedem Fall, möglichst frühzeitig einen Anwalt oder bestenfalls einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der Ihre Verteidigung übernimmt. Die professionelle Strafverteidigung erfordert dabei zum einen eine fundierte Rechtskenntnis im Rechtsgebiet des Verkehrsrechts sowie eine umfangreiche praktische Erfahrung, um das Mandat bestmöglich zu bearbeiten. 

Ihr Rechtsanwalt Philipp Berndtsen aus Duisburg berät und verteidigt Sie in diesem Verfahren kompetent und empathisch. Dank seiner über 25 Jahren Erfahrung gelingt es ihm, die Interessen seiner Mandanten auch in rechtlich schwierigen Verfahren im Verkehrsrecht versiert zu vertreten. Dabei übernimmt der Rechtsanwalt als Strafverteidiger in Duisburg auch die Akteneinsicht sowie die Kommunikation mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Richter, um möglichst eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen. 

Im Rahmen des Strafverfahrens im Verkehrsrecht kommt es auch auf Ihr Auftreten vor Gericht an. Auch hierauf wird Sie Ihr Rechtsanwalt Philipp Berndtsen genau vorbereiten und die einzelnen Punkte und Verfahrensschritte mit Ihnen durchgehen. Dabei werden Sie auch dahingehend beraten, ob Sie vor Gericht selbst aussagen sollten oder Ihr Fachanwalt für Strafrecht für Sie das Wort ergreifen soll bzw. ob Maßnahmen zur Strafmilderung getroffen werden können.


Kompetente Strafverteidigung im verkehrsrechtlichen Verfahren durch Ihren Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg

Ihr Fachanwalt für Strafrecht Philipp Berndtsen vertritt Sie als Mandant außergerichtlich und gerichtlich vor den jeweils zuständigen Amts- und Landgerichten deutschlandweit. Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei in Duisburg für Ihre effektive Strafverteidigung.

Rechtsanwalt Philipp Berndtsen ist Fachanwalt für Strafrecht und für Sie als Strafverteidiger jederzeit zur Stelle und unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen. Ob es sich um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz handelt oder Ihnen vorgeworfen wird, ein Sexualdelikt begangen zu haben, Herr Rechtsanwalt Berndtsen ist der richtige Verteidiger. Durch seine jahrelange Erfahrung hat er schon viele Mandanten erfolgreich vor Gericht verteidigt.

Der Sitz der Kanzlei befindet sich auf der Düsseldorfer Str. 2, 47051 Duisburg und ist gut aus umliegenden Städten zu erreichen. Durch die zentrale Lage der Kanzlei in der Innenstadt ist die Anfahrt sowohl mit dem Auto über die Autobahnen A40 und A59, als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unkompliziert möglich. Über die A40 erreicht man die Kanzlei über die Ausfahrt Duisburg-Hochfeld/ -Zentrum. Von der A59 verlässt man die Autobahn an der Ausfahrt Duisburg-Zentrum.

Ihr Rechtsanwalt in Duisburg unterstützt Sie bei Ihrer Strafverteidigung. Kommen Sie auch gerne aus den folgenden Stadtteilen und Städten zur Kanzlei:

  • Duisburg-Mitte
  • Duisburg-Süd
  • Hamborn
  • Homberg-Ruhrort-Baerl
  • Meiderich/Beeck 
  • Rheinhausen
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