Philipp Berndtsen –
Ihr Partner vor Gericht

Rechtsanwalt  |  Fachanwalt für Strafrecht

Was ist im Fall einer Festnahme, Durchsuchung oder Vorladung zu tun?

Im Fall einer Durchsuchung, Festnahme oder Vorladung kommt es auf das richtige Verhalten an, welches auch eine anschließende Strafverteidigung vereinfacht. Bei diesen Maßnahmen treffen die Behörden den Verdächtigen meist zu Hause an und leiten die Maßnahme durch den entsprechenden Beschluss ein.

Grafik einer Waage als Symbol für das Strafrecht

Bewahren Sie Ruhe.
 

Grafik einer Liste als Symbol für besondere Verfahren im Strafrecht

Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf.

Grafik einer Geldmünze als Symbol für Bußgeldsachen

Nehmen Sie Kontakt mit dem Verteidiger auf.
 

Insbesondere bei einer Durchsuchung ist darauf zu achten, dass diese nicht zu jeder Zeit – insbesondere nicht innerhalb der Nachtruhe – durchgeführt werden darf.  

In all diesen Situationen sollte als Erstes ein Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden. Ihr Strafverteidiger aus Duisburg kann in diesen Situationen unzulässige Maßnahmen verhindern. In keinem Fall sollte ohne Rechtsbeistand eine Aussage getätigt werden. 

Die Kanzlei

Die modern eingerichtete Kanzlei finden Sie im Herzen von Duisburg, in der Fußgängerzone, unmittelbar neben dem Lifesaver-Brunnen.

Sie ist verkehrstechnisch günstig gelegen und sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn: Bahnhof König-Heinrich-Platz, Bus: Haltestelle Friedrich-Wilhelm-Straße) als auch mit dem PKW (Parken im Parkhaus der Galeria Kaufhof/Karstadt auf der Heuserstraße/Düsseldorfer Straße), des Forums (Königstraße) oder der Königsgalerie (Steinsche Gasse) bequem zu erreichen.

Der Anwalt

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp Berndtsen

Philipp Berndtsen

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

BE-Strafrecht
Düsseldorfer Straße 2
47051 Duisburg

Rechtsanwalt Berndtsen ist seit 25 Jahren im Bereich der Strafverteidigung und der Verteidigung in Bußgeldsachen für Sie tätig.

Nach der Gründung seiner ersten Kanzlei im September 1997 hat Rechtsanwalt Berndtsen zügig den Fachanwaltstitel im Strafrecht erworben, der ihm bereits im Jahre 2002 ver­liehen worden ist und nimmt jedes Jahr an entsprechenden Fortbildungs­veran­stal­tungen teil.

Rechtsanwalt Berndtsen hat bereits bundesweit in verschiedenen Verfahren verteidigt, unter anderem in Kapitalsachen, Wirtschaftsstrafsachen und natürlich auch in allgemeinen Strafsachen. Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten ist Rechtsanwalt Berndtsen im gesamten Ruhrgebiet, im Rheinland und am Niederrhein tätig.

Rechtsanwalt Berndtsen ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins und in der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.

Zudem bekleidet Rechtsanwalt Berndtsen ehrenamtlich den 1. Vorsitz des Sportvereins seines Wohnorts sowie den stellvertretenden Vorsitz des Stadtsportverbandes Rheinberg.

Rechtsanwalt Berndtsen spricht englisch und französisch, dies nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass er Teile seines Referendariats in Halifax in Kanada verbracht hat.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

Für eine kompetente Beratung im Strafrecht oder in Bußgeldsachen vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Herrn Rechtsanwalt Berndtsen.

Die Rechtsgebiete

Strafrecht

Strafrechtliche Ermittlungen sind heikle Angelegenheiten, die ohne anwaltlichen Beistand kaum zu bewältigen sind. Es ist daher ratsam, in dem Augenblick, in dem Sie von der Einleitung eines solchen Verfahrens erfahren, Herrn Rechtsanwalt Berndtsen zu konsultieren.

Rechtsanwalt Berndtsen verteidigt in allen Bereichen des Strafrechts, angefangen von Kapitalsachen (Mord und Totschlag), über Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung), Vermögensdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Betrug, Einbruchsdiebstahl) bis hin zu den aufgeführten Gebieten des Sexual-, Verkehrs-  und Drogenstrafrechts.

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren steht am Beginn eines Strafverfahrens. Hier nimmt die Polizei eine Strafanzeige auf, der Ermittlungsrichter erlässt Maßnahmen wie einen Durchsuchungsbeschluss, eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis oder einen Haftbefehl.

Sobald Sie Kenntnis der Einleitung eines solchen Verfahrens erlangen, sollten Sie sich mit Rechtsanwalt Berndtsen in Verbindung setzen. Erhalten Sie also ein Schreiben der Polizei, mit dem Sie dazu aufgefordert werden, eine schriftliche Anhörung als Beschuldigter auszufüllen oder zu einem Vernehmungstermin zur Polizeiwache zu kommen, melden Sie sich zuerst bei Rechtsanwalt Berndtsen. Gleiches gilt, wenn die Polizei bei Ihnen eine Wohnungsdurchsuchung durchführt oder Sie aufgrund eines Haftbefehls verhaftet oder vorläufig festnimmt.

Das wichtigste ist immer, dass Sie Ihre Rechte wahren und zunächst gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, bevor Sie mit Rechtsanwalt Berndtsen Kontakt aufgenommen haben.

Rechtsanwalt Berndtsen wird im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht nehmen, den Akteninhalt mit Ihnen besprechen und gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob der Staatsanwaltschaft eine schriftliche Stellungnahme übermittelt wird, die auch Beweisanträge oder -anregungen enthalten kann, die Ihrer Entlastung dienen.

Am Ende des Ermittlungsverfahrens entscheidet der Staatsanwalt, ob er Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.

Zwischenverfahren

Das Zwischenverfahren beginnt, wenn der Staatsanwalt Anklage gegen Sie erhebt und das Gericht darüber zu entscheiden hat, ob es die Anklage zulässt. Das Gericht wird Ihnen die Anklage zustellen und spätestens jetzt ist es Zeit, sich mit Rechtsanwalt Berndtsen in Verbindung zu setzen und diesen mit der Verteidigung zu beauftragen. Auch hier nimmt Rechtsanwalt Berndtsen zunächst Akteneinsicht und bespricht sich mit Ihnen.

Hauptverfahren

Das Hauptverfahren beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss des Gerichts. Sodann wird das Gericht einen oder mehrere Termine zur Hauptverhandlung festsetzen und Sie laden. In der Hauptverhandlung wird über die Anklage verhandelt, es werden Zeugen gehört und andere Beweismittel wie Urkunden eingesehen.

Auch vor einer Hauptverhandlung haben Sie noch Zeit, Herrn Rechtsanwalt Berndtsen zu beauftragen und Akteneinsicht zu nehmen. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Berndtsen kann die Hauptverhandlung vorbereitet werden und es können weitere Beweisanträge gestellt werden.

Sodann verteidigt Sie Herr Rechtsanwalt Berndtsen an den jeweiligen Terminen zur Hauptverhandlung.

Während des Hauptverfahrens kann das Gericht ebenfalls, wie die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren, zu dem Ergebnis gelangen, dass das Verfahren einzustellen ist. Hier nehmen Sie in der Verhandlung Rücksprache mit Ihrem Verteidiger.

Wird das Verfahren in der Hauptverhandlung nicht eingestellt, spricht das Gericht am Ende der Beweisaufnahme ein Urteil. Dieses kann auf Freispruch, Geld- oder Freiheitsstrafe lauten.

Berufung/Revision

Nach einem Urteil können Sie sich mit Rechtsanwalt Berndtsen beraten, ob es sinnvoll ist, in Berufung oder Revision zu gehen. Das ist dann der Fall, wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind. Die Berufung ist dabei eine zweite Tatsacheninstanz, bei der weitere Zeugen gehört werden können. Diese ist gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts möglich. Die Revision ist lediglich die Überprüfung des Urteils auf rechtliche Fehler. Sie ist im Rahmen der Sprungrevision gegen Urteile des Amtsgerichts, gegen erstinstanzliche Urteile und gegen Berufungsurteile des Landgerichts möglich.

Pflichtverteidigung

Häufig weist das Gericht Sie mit der Übersendung der Anklageschrift daraufhin, dass ein Pflichtverteidiger bestellt werden soll. Wenden Sie sich in solchen Fällen vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Berndtsen. Dieser übernimmt gerne Ihre Pflichtverteidigung.

Ein wichtiger Hinweis für rechtliche Betreuer

Seit vielen Jahren verteidigt Herr Rechtsanwalt Berndtsen auch Mandanten, die unter rechtlicher Betreuung stehen. Diese Mandanten erhalten in der Regel auch für Delikte, für die sonst keine Pflichtverteidigung gewährt wird, einen Pflichtverteidiger, da diese in der Regel nicht in der Lage sind, sich selbst zu verteidigen.


Besondere Verfahren

Bei einer Beschuldigung in einem Sexualstrafverfahren, bei Verkehrsdelikten oder Betäubungsmitteldelikten stehen häufig weitere Maßnahmen, wie der Erlass eines Haftbefehls oder die Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum.

Bei Jugendstrafverfahren sind etwa die Eltern eines minderjährigen Beschuldigten zu beteiligen und bei Straftaten von Beamten oder Amtsträgern können disziplinarrechtliche Maßnahmen, zum Teil bereits vorläufiger Natur, ergriffen werden, denen juristisch begegnet werden muss.

Mandanten, die inhaftiert sind oder sich im Maßregelvollzug befinden, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit eines Verteidigers.

Im nachfolgenden erhalten Sie einen Überblick der besonderen Verfahren, in denen Herr Rechtsanwalt Berndtsen am häufigsten verteidigt.

Sexualstrafverfahren

Mandanten, die sich mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat auseinanderzusetzen haben, sollten möglichst frühzeitig einen Verteidiger beauftragen. In diesen Verfahren gibt es oftmals nur einen Zeugen und einen Beschuldigten. Daher ist der Mandant von Anfang an über die Möglichkeiten der Verteidigung, aber auch die enormen Risiken, die eine Verurteilung mitsichbringen, aufzuklären.

Sexualstraftaten umfassen die gesamte Bandbreite von der sexuellen Belästigung, Exhibitionismus, über sexuelle Nötigung bis hin zur Vergewaltigung und dem Besitz und der Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Schriften.

Verkehrsdelikte

Bei Verkehrsstraftaten geht es neben den zu erwartenden Strafen häufig auch um die Nebenfolgen, wie den Entzug der Fahrerlaubnis und des Führerscheins, die Verhängung einer Sperrzeit oder, beim Vorwurf illegaler Kraftfahrzeugrennen, auch um die Einziehung des Fahrzeugs. Daher ist auch hier die frühzeitige Beratung durch Rechtsanwalt Berndtsen notwendig.

Verkehrsstraftaten umfassen neben Fahrlässigkeitsdelikten wie fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung auch Trunkenheits- und Drogenfahrten, den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), illegale Straßenrennen und die Nötigung im Straßenverkehr.

Betäubungsmitteldelikte

Drogendelikte beginnen häufig schon damit, dass die Polizei bei einer Personenkontrolle einen Joint auffindet und eine entsprechende Anzeige wegen des Besitzes von Marihuana schreibt.

Gleichwohl kommen sehr häufig Straftaten wegen des Handeltreibens, der Einfuhr oder der Herstellung von Rauschgift vor, die oftmals mit Durchsuchung, Verhaftung und Untersuchungshaft einhergehen.  Hier steht Herr Rechtsanwalt Berndtsen gerne mit frühzeitiger rechtlicher Beratung zur Seite.

Jugendstrafverfahren

Herr Rechtsanwalt Berndtsen verteidigt häufig Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren. Insoweit sind auf die Spezialvorschriften des Jugendgerichtsgesetzes zu achten und die Verteidigung ist entsprechend auszurichten.

Straftaten von Beamten/Amtsträgern

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Beamte bergen für diese viele Risiken, die durch den Strafverteidiger beachtet werden müssen. So kommt es bei der Verteidigung darauf an, stets den Ausgang des Verfahrens im Blick zu behalten, da dieses auch zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und dem damit einhergehenden Verlust der Pensionsansprüche führen kann.

In diesen Fällen ist ein besonderes Augenmerk auf die neben dem Strafrecht liegenden Gefahren des Disziplinarrechts zu legen und diesen entsprechend zu begegnen. Soweit verwaltungsrechtliche Fragen zu klären sind, wird Herr Rechtsanwalt Berndtsen einen entsprechenden Spezialisten zu Rate ziehen.

Inhaftierte Mandanten

Soweit ein Mandant sich in Untersuchungshaft oder Strafhaft befindet, sucht Rechtsanwalt Berndtsen diesen in der jeweiligen Haftanstalt (JVA) auf. Auch vorläufig festgenommene Mandanten können im Polizeigewahrsam aufgesucht werden.

Maßregelvollzug

Rechtsanwalt Berndtsen verteidigt auch Mandanten, denen der Maßregelvollzug (§§ 63/64 StGB) droht oder die bereits einer solchen Maßnahme unterworfen sind (Verlängerung der Maßnahme, Rückführung in den Strafvollzug etc.). Mandanten, die anstelle einer Anklageschrift einen Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens zugestellt erhalten, sollten sich ebenso umgehend bei Herrn Rechtsanwalt Berndtsen melden.


Bußgeldsachen

Ein Bußgeldverfahren beginnt mit der Anhörung zum Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit und wird zunächst durch die Verwaltungsbehörde durchgeführt.

Auch hier besteht das Recht auf Akteneinsicht, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten auch in die Gebrauchsanweisung und des Eichscheins des Messgerätes, den Messfilm sowie Schulungsnachweise der Messebeamten.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sind besondere Verjährungsvorschriften und möglicherweise, etwa bei Nachfahrten auf der Autobahn, Zuständigkeiten zu beachten, die dazu führen können, dass ein Bußgeldverfahren eingestellt werden muss.

Im nachfolgenden werden die häufigsten Bußgeldsachen aufgeführt. Auch aus vielen anderen Gesetzen ergeben sich jedoch Ordnungswidrigkeiten, in denen Herr Rechtsanwalt Berndtsen Sie verteidigt.

Verkehrsordnungs­widrigkeiten

Das zweite große Tätigkeitsfeld des Strafverteidigers ist die Verteidigung in Bußgeldsachen. Das Verfahren ist dem Strafrecht nachgebildet, so dass Herr Rechtsanwalt Berndtsen weiß, wie nach dem Erhalt einer Anhörung oder eines Bußgeldbescheides zu handeln ist. Die Einsicht in die Akten, in Messfilme und in die Betriebsanweisung des Messgerätes sind dabei unerlässlich. Auch korrespondiert Herr Rechtsanwalt Berndtsen gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bezüglich der Übernahme der Kosten.

Die Verteidigung in Bußgeldsachen umfasst zum größten Teil die Verteidigung gegen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hierzu zählen insbesondere Geschwindigkeitsverstöße, aber auch Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße, Trunkenheits- und Drogenfahrten, soweit diese nicht bereits strafrechtlich relevant sind, aber auch die unbefugte Nutzung elektronsicher Geräte und die Verkehrssicherheit des benutzten Fahrzeugs. Dabei geht es neben der Höhe des Bußgeldes zumeist um die Abwendung von Fahrverboten und die „Punkte in Flensburg“.

andere Ordnungswidrigkeiten

Mittlerweile sind neben die Verkehrsordnungswidrigkeiten auch Verstöße gegen die sog. Corona-Schutzverordnung getreten. Auch hier ist eine Verteidigung sehr sinnvoll, zumal in den vergangenen beiden Jahren sehr viele Regelungen erlassen worden sind, die nicht jedem Mandanten auf Anhieb bekannt sind und Platz für Fehlinterpretationen und falsche Anwendung des Rechts geben.

Selbstverständlich verteidigt Rechtsanwalt Berndtsen auch bei dem Vorwurf weiterer Ordnungswidrigkeiten aus anderen Rechtsgebieten.

25
Jahre
Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung

Warum sollten Sie Rechtsanwalt Berndtsen wählen?

Rechtsanwalt Berndtsen verfügt über eine 25jährige Erfahrung im Bereich der Verteidigung in strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten. Zahlreiche erfolgreich abgeschlossene Verfahren in der Vergangenheit sprechen eine deutliche Sprache.

Im gerichtlichen Bereich wurde im vergangenen Jahr eine große Anzahl an Freisprüchen erzielt. Gezielte Stellungnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren waren ebenso erfolgreich und führten zur Einstellung.

Mit Herrn Rechtsanwalt Berndtsen haben Sie einen kompetenten, schlagfertigen und versierten Strafverteidiger an Ihrer Seite.

Die Kosten

In Strafsachen ist es üblich, dass der Verteidiger einen Vorschuss auf die anfallende Vergütung erhält. Dieser liegt in der Regel bei 800 €, kann aber bei umfangreichen Verfahren auch höher sein. Bei sehr umfangreichen Verfahren kann eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden, bei der die Abrechnung nach Stundensätzen erfolgt.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, bringen Sie bitte die Zusage mit. Als Vorschuss fällt insoweit nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an.

Sollte Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden können, reicht das gerichtliche Schreiben aus. Rechtsanwalt Berndtsen wird dann seine Beiordnung beim Gericht beantragen.

Eine Beratung kostet pauschal 200 € einschließlich der MWSt.

Beratungshilfescheine können in Straf- und Bußgeldsachen ausschließlich für die Beratung verwendet werden, nicht aber für eine nach außen gerichtete Tätigkeit. Insoweit fällt eine Gebühr von 15 € an, die am Tag der Beratung zusammen mit dem Beratungshilfeschein zu entrichten ist.

In Bußgeldsachen tritt zumeist die Rechtsschutzversicherung ein. Hier fällt die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung als Vorschuss an.

Aktuelle Rechtsprechung

29. März 2022

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 8. März 2021 (Az.: 2 RBs 13/21) entschieden, dass die Verletzung von Verkehrsvorschriften durch Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeiten grundsätzlich durch Notstand gerechtfertigt sein kann. Dabei kommt es darauf an, dass nur auf diese Weise die erforderliche schnelle Hilfe einer schwererkrankten oder verletzten Person geleistet werden kann. Eine Rechtfertigung durch Notstand setzt jedoch voraus, dass die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit überhaupt ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr ist. und kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Betroffene nicht zuvor vergeblich einen anderen Ausweg aus der Notsituation, etwa durch die vergebliche Anforderung von Notarzt und Rettungswagen, gesucht hat.

29. März 2022

Das Pfälzische OLG Zweibrücken hat mit Beschluss vom 8. Juni 2021 (Az.: 1Ws 131/21) entschieden, dass die Pflichtverteidigerbestellung nach § 140 Abs. 2 StPO geboten ist, wenn ein verfahrensrechtlich relevantes Ungleichgewicht entstehen könnte, weil sich der anwaltlich vertretene Verletzte besser auf die Hauptverhandlung vorbereiten kann als der Angeklagte.

29. März 2022

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az.: 4 StR 608/19) entschieden, dass eine Revision gegen ein freisprechendes Urteil unzulässig ist, weil der Angeklagte dadurch nicht beschwert ist. Unangenehme Urteilsausführungen stellen keine Beschwer im Sinne des Rechtsmittels dar. Es ist insoweit vielmehr allein auf den Tenor der Entscheidung abzustellen.

29. März 2022

Das Kammergericht (KG) in Berlin hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2021 (Az.: (2) 161 Ss 153/21 (35/21)) entschieden, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 Abs. 2 StPO dann vorliegen, wenn einem Angeklagten ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ bestellt worden ist.

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