Ihr fähiger und vertrauensvoller Strafverteidiger Philipp Berndtsen für Essen

Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt oder Sie haben gar schon eine Anklage oder eine Ladung zu einer Hauptverhandlung erhalten? Dann ist jetzt der beste Zeitpunkt, sich um eine effektive Strafverteidigung zu kümmern! Mit Strafverteidiger Philipp Berndtsen haben Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite, der Sie im Strafverfahren nicht nur rechtlich berät, sondern Ihnen auch persönlich zur Seite steht und stets um einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens bemüht ist.


Was fällt unter das Thema Strafrecht?

Das Strafrecht ist im deutschen Rechtssystem das Rechtsgebiet, das bestimmte Handlungen strafrechtlich sanktioniert und im Strafgesetzbuch (StGB) normiert ist. Daneben bestehen noch weitere Straftatbestände in anderen Rechtsquellen, wie zum Beispiel im Waffengesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). 

Das StGB wiederum lässt sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil untergliedern: im allgemeinen Teil werden Normen genannt, die grundsätzlich für alle Delikte gelten. Darunter zählen vor allem die Vorschriften zur Verjährung, zur Täterschaft und Teilnahme an einer Straftat oder hinsichtlich des versuchten Delikts. 

Im besonderen Teil lassen sich dann die konkreten Tatbestände finden, deren Handlungen der Gesetzgeber unter Strafe gestellt hat. Auch dieser Teil wird in sich nochmals unterteilt in unterschiedliche Kategorien, wie zum Beispiel die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung oder Betrug und Untreue.

Wie verläuft das Strafverfahren bzw. die Vertretung durch den Strafverteidiger?

Das Strafverfahren lässt sich insgesamt in vier Stadien einteilen: Es beginnt mit einem Ermittlungsverfahren, läuft dann über in das Zwischenverfahren und in das Hauptverfahren und endet mit dem Vollstreckungsverfahren. Dabei wird das Ermittlungsverfahren eingeleitet, sobald ein Anfangsverdacht gegen eine Person besteht. Dies kann infolge einer Anzeige oder durch zufällige Kenntnisnahme der Polizei von einer möglichen Straftat erfolgen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ermitteln vor allem die Polizei und die Staatsanwaltschaft z.B. durch Befragungen des Beschuldigten oder der Zeugen. 

Dabei spielt die Unschuldsvermutung eine wichtige Rolle: aus dem Rechtsstaatsprinzip folgend bedeutet dies, dass jeder Mensch als unschuldig anzusehen ist, bis seine Schuld bewiesen ist. Kann der für das weitere Verfahren erforderliche hinreichende Tatverdacht nicht nachgewiesen werden, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren zugunsten des Beschuldigten ein. Gelangt die Staatsanwaltschaft im Laufe dieses Verfahrens jedoch zu der Ansicht, dass der hinreichende Tatverdacht gegeben ist, erhebt sie die Anklage und beantragt, dass das zuständige Gericht das Hauptverfahren eröffnet. 

Im darauf folgenden Zwischenverfahren prüft das zuständige Gericht, ob es derselben Meinung wie die Staatsanwaltschaft ist und ob das beantragte Hauptverfahren zu eröffnen ist. In den meisten Fällen wird daraufhin ein sogenannter Eröffnungsbeschluss erlassen und die Beteiligten werden zu einem Verhandlungstermin geladen. 

Im Hauptverfahren kommt es nun maßgeblich auf eine effektive Verteidigung des Angeklagten an: eine gute Vorbereitung der Hauptverhandlung sowie eine ehrliche Einlassung des Angeklagten und eine gute Verteidigungsstrategie legen die Weichen für einen positiven Verfahrensverlauf. Dabei nimmt Ihr Strafverteidiger Philipp Berndtsen auch Kontakt mit dem zuständigen Staatsanwalt sowie dem Richter auf, um eine mögliche Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Ihr Strafverteidiger Berndtsen in Duisburg

Dank seiner 25-jährigen Berufserfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts gewährleistet Ihr Strafverteidiger Philipp Berndtsen eine effektive und kompetente Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien sowie im Strafbefehlsverfahren. Dabei geht er persönlich auf Sie als Mandanten ein und berät Sie umfassend hinsichtlich all Ihrer Möglichkeiten. Gerne können Sie noch heute einen Beratungstermin bei Ihrem Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg vereinbaren.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

Als Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Berndtsen im Bereich der Strafverteidigung sowie auch in Bußgeldverfahren zur Seite. Der Hauptschwerpunkt der Kanzlei ist das Strafrecht, welches unter anderem Kapitaldelikte, Vermögensdelikte, Sexualdelikte und noch viele weitere beinhaltet. Bußgeldverfahren beinhalten Themen wie Fahrverbote, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr oder auch den Erhalt eines Bußgeldbescheides.

Die Kanzlei mit Unternehmenssitz in Duisburg ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus Moers durch die Zugverbindung vom Bahnhof Moers bis zum Duisburger Hauptbahnhof mit den Zügen RB31 und RE44 zu erreichen. Alternativ kann die Kanzlei auch mit dem Bus erreicht werden. Hier bieten sich die Linien 921, 929 oder SB30 vom Bahnhof Moers/ Königlicher Hof bis zum Lehmbruck Museum Duisburg an. Von der Haltestelle sind es 2 Minuten bis zur Rechtsanwaltskanzlei in Duisburg.

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