Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt, wurde ein Strafbefehl verhängt oder haben Sie bereits eine Anklage oder eine Ladung zu einer Hauptverhandlung erhalten? Vielleicht waren Sie auch von einer Hausdurchsuchung betroffen oder haben Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten? Dann ist jetzt der beste Zeitpunkt, sich um eine effektive Verteidigungsstrategie zu kümmern! Mit dem professionellen Rechtsanwalt und erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht Philipp Berndtsen haben Sie als einen kompetenten Profi an Ihrer Seite, der Sie im Strafverfahren nicht nur rechtlich als Mandanten berät, sondern Ihnen auch persönlich zur Seite steht und stets um einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens bemüht ist.
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Das Strafrecht ist im deutschen Rechtssystem das Rechtsgebiet, das bestimmte Handlungen strafrechtlich sanktioniert und im Strafgesetzbuch (StGB) normiert ist. Daneben bestehen noch weitere Straftatbestände in anderen Rechtsquellen, wie zum Beispiel im Waffengesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Auch das Ordnungswidrigkeitenrecht spielt in bestimmten Fällen eine wichtige Rolle, da es weniger schwere Verstöße als Straftaten behandelt.
Das StGB wiederum lässt sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil untergliedern: Im allgemeinen Teil werden Normen genannt, die grundsätzlich für alle Delikte gelten. Dazu zählen vor allem die Vorschriften zur Verjährung, zur Täterschaft und Teilnahme an einer Straftat oder hinsichtlich des versuchten Delikts.
Im besonderen Teil des Strafgesetzbuchs lassen sich dann die konkreten Tatbestände finden, deren Handlungen der Gesetzgeber unter Strafe gestellt hat. Auch dieser Teil wird in sich nochmals unterteilt in unterschiedliche Kategorien, wie zum Beispiel die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung oder Betrug und Untreue. Ein wichtiger Bereich ist das Sexualstrafrecht, in welchem unter anderem sexueller Missbrauch und Vergewaltigung enthalten sind. Auch Körperverletzung fällt unter diese Kategorie.
Das Strafverfahren lässt sich insgesamt in vier Stadien einteilen: Es beginnt mit einem Ermittlungsverfahren, läuft dann über in das Zwischenverfahren und in das Hauptverfahren und endet mit dem Vollstreckungsverfahren. Dabei wird das Ermittlungsverfahren eingeleitet, sobald ein Anfangsverdacht gegen eine Person besteht. Dies kann infolge einer Anzeige oder durch zufällige Kenntnisnahme der Polizei von einer möglichen Straftat erfolgen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ermitteln vor allem die Polizei und die Staatsanwaltschaft, z. B. durch Befragungen des Beschuldigten oder der Zeugen.
Eine Hausdurchsuchung kann im Rahmen des Ermittlungsverfahrens angeordnet werden, um Beweismittel sicherzustellen. Insbesondere bei Vorwürfen im Bereich Missbrauch, der Verbreitung von unerlaubten Inhalten oder dem Besitz von verbotenen Gegenständen wird eine solche Maßnahme häufig durchgeführt.
Dabei spielt die Unschuldsvermutung eine wichtige Rolle: Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgend bedeutet dies, dass jeder Mensch als unschuldig anzusehen ist, bis seine Schuld bewiesen ist. Kann der für das weitere Verfahren erforderliche hinreichende Tatverdacht nicht nachgewiesen werden, wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Gelangt die Staatsanwaltschaft im Laufe dieses Verfahrens jedoch zu der Ansicht, dass der hinreichende Tatverdacht gegeben ist, verfasst sie eine Anklageschrift, in der sie beantragt, dass das zuständige Gericht das Hauptverfahren eröffnet.
Im darauf folgenden Zwischenverfahren prüft das zuständige Gericht insbesondere anhand der Anklageschrift und der Ermittlungsakten, ob es derselben Meinung wie die Staatsanwaltschaft ist und ob das beantragte Hauptverfahren zu eröffnen ist. In den meisten Fällen wird daraufhin ein sogenannter Eröffnungsbeschluss erlassen und die Beteiligten werden zu einem Verhandlungstermin geladen.
Im Hauptverfahren kommt es nun maßgeblich auf eine effektive Verteidigung des Angeklagten an, die idealerweise durch einen erfahrenen Fachanwalt erfolgen sollte. Eine gute Vorbereitung der Hauptverhandlung sowie eine ehrliche Einlassung des Angeklagten und eine gute Verteidigungsstrategie legen die Weichen für einen positiven Verfahrensverlauf. Dabei nimmt Ihr Rechtsanwalt Philipp Berndtsen im Raum Essen auch Kontakt mit dem zuständigen Staatsanwalt sowie dem Richter auf, um eine mögliche Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Insbesondere bei Delikten, die im Jugendstrafrecht verhandelt werden, sind die Verfahren oft anders geregelt als bei Erwachsenen. Auch in Fällen, in denen der Mandant sich in Untersuchungshaft befindet, ist schnelles Handeln gefragt. In solchen Situationen ist es wichtig, sich durch einen erfahrenen Anwalt vertreten zu lassen, der Ihre Rechte schützt.
Kontaktieren Sie Philipp Berndtsen daher noch heute unter 0203 / 211 31 für eine effektive Verteidigungsstrategie im Raum Essen.
Dank seiner 25-jährigen Berufserfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts gewährleistet Philipp Berndtsen eine effektive und kompetente Verteidigung in allen Verfahrensstadien sowie im Strafbefehlsverfahren. Dabei geht er persönlich auf Sie als Mandanten ein und berät Sie umfassend hinsichtlich all Ihrer Möglichkeiten. Gerne können Sie noch heute einen Beratungstermin bei Ihrem Fachanwalt für Strafrecht für Essen vereinbaren.
Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen werden, ist es grundsätzlich ratsam, nicht zu erscheinen und keine Aussage zu machen. Denn einerseits besteht keine Pflicht zum Erscheinen und Ihr Schweigen kann nicht gegen Sie verwendet werden. Andererseits ist eine belastende Aussage kaum noch aus der Welt zu schaffen. In jedem Fall sollten Sie das Vorgehen zuvor mit Ihrem Anwalt besprechen. Nehmen Sie hierfür zügig Kontakt zu Philipp Berndtsen für Essen auf.
Die Dauer eines Strafverfahrens lässt sich nur schwer voraussagen. Sie hängt maßgeblich von der Komplexität des Tatvorwurfs und der Art und Schwere der Straftat ab. Grundsätzlich vergehen aber mehrere Monate, bis es nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zur Hauptverhandlung kommt.
Bringen Sie alle Unterlagen mit, die im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf stehen. Dazu gehören insbesondere Vorladungen, Durchsuchungsbeschlüsse, Haftbefehle, Strafbefehle, Anklageschriften und private Beweismittel wie Videos oder Fotos.
Während des Ermittlungsverfahrens haben Sie unter anderem das Recht auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht, das Recht einen Strafverteidiger hinzuzuziehen und die Aussagefreiheit.
Die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Mandanten ist von größter Bedeutung. Auch Beschuldigte in Untersuchungshaft dürfen mit ihrem Anwalt schriftlich oder mündlich kommunizieren. Diese Kommunikation ist vertraulich.
In einer Erstberatung besprechen Sie den Sachverhalt mit Ihrem Anwalt. Philipp Berndtsen entwickelt für Sie im Raum Essen erste Verteidigungsstrategien und klärt Sie über Ihre Optionen auf.
Ganz gleich, ob sexueller Missbrauch, Vergewaltigung oder Verbreitung von unerlaubten Inhalten – wenn ein Strafbefehl gegen Sie vorliegt, sollten Sie schnell handeln. Kontaktieren Sie noch heute Philipp Berndtsen unter 0203 / 211 31.
Als Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Berndtsen im Bereich der Strafverteidigung sowie auch in Bußgeldverfahren zur Seite. Der Hauptschwerpunkt der Kanzlei ist das Strafrecht, welches unter anderem Kapitaldelikte, Vermögensdelikte, Sexualdelikte und noch viele weitere beinhaltet. Bußgeldverfahren beinhalten Themen wie Fahrverbote, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr oder auch den Erhalt eines Bußgeldbescheides.
Die Kanzlei mit Unternehmenssitz in Duisburg ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus Moers durch die Zugverbindung vom Bahnhof Moers bis zum Duisburger Hauptbahnhof mit den Zügen RB31 und RE44 zu erreichen. Alternativ kann die Kanzlei auch mit dem Bus erreicht werden. Hier bieten sich die Linien 921, 929 oder SB30 vom Bahnhof Moers/ Königlicher Hof bis zum Lehmbruck Museum Duisburg an. Von der Haltestelle sind es 2 Minuten bis zur Rechtsanwaltskanzlei in Duisburg.
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Philipp Berndtsen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
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