
Es liegt ein Strafbefehl, eine Vorladung oder eine Anklageschrift gegen Sie vor? So hilft Ihnen ein Strafverteidiger
Der Strafverteidiger ist der Anwalt, der den Beschuldigten im Strafverfahren verteidigt und seine Interessen vertritt. Dabei ist der Strafverteidiger wie das Gericht und die Staatsanwaltschaft ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, auf dessen Beistand der Beschuldigte in jedem Stadium des Verfahrens ein Recht hat.
Wie Ihnen der Strafverteidiger im Fall eines Strafbefehls, einer Vorladung oder einer Anklage gegen Sie konkret helfen kann, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Warum brauche ich einen Verteidiger im Strafverfahren?
- Wie läuft die Beratung bei einem Anwalt ab?
- Die Rolle eines Strafverteidigers: Angst nehmen
- Droht mir ein Gefängnisaufenthalt?
- Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Der Strafverteidiger tritt als Wahlverteidiger oder als Pflichtverteidiger auf.
- Er vertritt den Beschuldigten und seine Interessen im Strafverfahren.
- Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es auch, dem Mandanten die Angst zu nehmen.
Warum brauche ich einen Verteidiger im Strafverfahren?
In erster Linie benötigt es einen Verteidiger im Strafverfahren, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Jeder Beschuldigte hat ein Recht auf ein faires Verfahren und einen rechtsstaatlichen Strafprozess, zu dem auch die effektive Verteidigung vor Strafe gehört.
Im Rahmen des Strafverfahrens wird unterschieden zwischen:
- dem Wahlverteidiger, den sich die Mandanten selbstständig zur Verteidigung aussuchen
- und dem Pflichtverteidiger, der dem Beschuldigten zugeteilt wird, wenn er keinen eigenen Verteidiger wählt und ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben ist.
Wie läuft die Beratung bei einem Anwalt ab?
Die Beratung bei einem Anwalt hängt zunächst vom Verfahrensstadium ab: Wird der Verteidiger im Ermittlungsverfahren kontaktiert, wird dieser zunächst eine Einsicht in die Akten beantragen und anschließend mit dem Beschuldigten die Verfahrensstrategie erarbeiten. Zudem übernimmt der Strafverteidiger den Kontakt zum zuständigen Gericht und zur Staatsanwaltschaft.
Der Anwalt berät darüber hinaus den Mandanten auch bei Vernehmungen oder Vorladungen. Zudem steht er dem Beschuldigten bei der gerichtlichen Hauptverhandlung zur Seite, berät ihn hier hinsichtlich seiner Möglichkeiten und kann auch im Namen des Angeklagten dessen Aussage tätigen. Dabei liegt im Rahmen der Strafverteidigung der Fokus des Rechtsanwalts stets auf einem für seinen Mandanten möglichst günstigen Verfahrensausgang. Mithin wird - wenn möglich - ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens verfolgt.
Die Rolle eines Strafverteidigers: Angst nehmen
Darüber hinaus erfüllt der Strafverteidiger jedoch auch eine emotionale Aufgabe: Er ist während des gesamten Strafverfahrens der wichtigste Ansprechpartner für den Beschuldigten. Als dessen Rechtsbeistand handelt der Strafverteidiger stets im Interesse seines Mandanten und sollte daher über alle Änderungen und Details stets aufgeklärt sein. Der Strafverteidiger verfügt im besten Fall über eine hohe Empathiefähigkeit und Erfahrung, sodass er seinem Mandanten auch in schwierigen Situationen beistehen und die Angst nehmen kann.
Droht mir ein Gefängnisaufenthalt?
Ein Gefängnisaufenthalt im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kann dann drohen, wenn ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist und ein Haftgrund vorliegt. Als ein solcher wird z. B. eine drohende Flucht- oder Wiederholungsgefahr angesehen. In diesen Fällen kann der Richter eine Untersuchungshaft anordnen, um das Verfahren und die Ermittlungen zu sichern. Der Strafverteidiger steht Ihnen auch in diesen Situationen zur Seite und kann mit Maßnahmen wie einer Haftprüfung eine Untersuchungshaft auch vorzeitig beenden.
Fazit
Der Strafverteidiger erfüllt somit eine wichtige Aufgabe im Rahmen eines Strafprozesses und ist vor allem für den Beschuldigten eine unerlässliche Stütze. Sollten Sie auf der Suche nach einer empathischen und erfahrenen Strafverteidigung sein, dann finden Sie diese bei uns. Ihr Strafverteidiger in Duisburg, Philipp Berndtsen, unterstützt und verteidigt Sie, als Selbstzahler effektiv und kompetent in allen Stadien des Strafverfahrens. Kontaktieren Sie die Kanzlei BE Strafrecht noch heute für weitere Informationen.