Untersuchungshaft: Was ist das und wo werde ich untergebracht?
Die Untersuchungshaft - abgekürzt U-Haft - kann gegen einen Beschuldigten im Strafverfahren angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund besteht. Dabei ist die Untersuchungshaft eine Maßnahme, die im Ermittlungsverfahren auferlegt werden kann, um das Verfahren zu sichern. Welche Folgen dies für den Inhaftierten bzw. die Angehörigen hat, welche Regeln hier gelten und wie Ihnen ein Anwalt für Strafrecht in dieser Situation helfen kann, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Wann wird eine U-Haft angeordnet und wie lange dauert sie?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich als Inhaftierter bzw. als Angehöriger?
- Wo werde ich untergebracht und welche Regeln bestehen hier?
- So kann Sie ein Anwalt für Strafrecht in dieser Situation unterstützen
Das Wichtigste in Kürze
- Untersuchungshaft kann bei Vorliegen von Haftgründen angeordnet werden.
- Nur der Haftrichter darf die Untersuchungshaft verhängen.
- Auch trotz U-Haft gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Wann wird eine U-Haft angeordnet und wie lange dauert sie?
Für die Anordnung einer Untersuchungshaft benötigt es den dringenden Tatverdacht sowie einen Haftgrund, wie z. B.
- die Fluchtgefahr,
- die Verdunkelungsgefahr, d.h. dass der Beschuldigte versucht, Beweismittel zu vernichten oder
- die Wiederholungsgefahr.
Liegt einer dieser Haftgründe vor, kann der zuständige Richter einen Haftbefehl erlassen, aufgrund dessen der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird. Dabei muss die Anordnung der U-Haft im angemessenen Verhältnis zur Schwere der begangenen Straftat stehen.
In zeitlicher Hinsicht darf die Untersuchungshaft nur so lange dauern, wie der Haftgrund gegeben ist. Grundsätzlich darf die Haftdauer dabei sechs Monate nicht überschreiten; in begründeten Einzelfällen kann die Dauer auch länger angeordnet werden.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Inhaftierter bzw. als Angehöriger?
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, während der gesamten Inhaftierung Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger zu haben. Zudem haben Sie das Recht, sowohl bei der Festnahme selbst als auch in der Haft eine Aussage zu verweigern. Als Angehöriger haben Sie die Möglichkeit, den Inhaftierten zu besuchen und Briefe zu schreiben. Der Inhaftierte wiederum darf in der Haft unter Überwachung Besucher empfangen und Briefe erhalten bzw. beantworten. Allerdings werden die Briefe innerhalb der Untersuchungshaft kontrolliert und dürfen daher auch vom zuständigen Richter oder Staatsanwalt geöffnet und gelesen werden.
Wo werde ich untergebracht und welche Regeln bestehen hier?
Innerhalb der Untersuchungshaft werden die Beschuldigten in einer JVA untergebracht, in der es besondere Regeln zu beachten gibt. Vor allem gilt hier ein strikter Tagesablauf, an den sich die Inhaftierten zu halten haben. Zudem hat der Richter während der Haftdauer stetig zu überprüfen, ob die Haftgründe noch bestehen. Der Rechtsanwalt des Inhaftierten wiederum kann eine Haftprüfung beantragen oder die Haftbeschwerde einlegen, wodurch neu geprüft wird, ob der Haftbefehl aufzuheben ist.
So kann Sie ein Anwalt für Strafrecht in dieser Situation unterstützen
In jedem Fall sollte bei einer drohenden Verhaftung ein Strafverteidiger mandatiert werden. Eine Untersuchungshaft ist eine schwerwiegende Maßnahme im Strafverfahren, die große Auswirkungen auf Ihr Leben haben kann. Ihr Strafverteidiger in Duisburg, Philipp Berndtsen, vertritt Ihre Interessen, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und gewährleistet eine effektive und erfahrene Strafverteidigung.
Kontaktieren Sie die Kanzlei BE Strafrecht noch heute für weitere Informationen.