Fahrerflucht in Duisburg: Wichtige rechtliche Aspekte und Folgen
Nach § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort dann vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, bevor er die Feststellung seiner Person ermöglicht hat.
Umgangssprachlich wird dieses Delikt auch Fahrerflucht genannt und wird folglich dann bejaht, wenn keine angemessene Zeit am Ort des Unfalls gewartet wurde. Wie lange diese angemessene Wartezeit sein soll, ist unterschiedlich und hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab.
Doch wie läuft tatsächlich ein Strafverfahren zu diesem Delikt ab und welche Strafen drohen? Wie sollte man sich bei Unfallbeteiligung richtig verhalten und welche Möglichkeiten der Strafverteidigung gibt es? Diese und weitere Fragen erläutert Rechtsanwalt Philipp Berndtsen als Anwalt für Verkehrsrecht im folgenden Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Strafverfahren bei Fahrerflucht: Ablauf und Verteidigungsstrategien
- Mögliche Strafen und Konsequenzen bei Fahrerflucht
- Praktische Tipps: Was tun bei Unfallbeteiligung?
- Fahrerflucht während der Probezeit und Verjährungsfristen
- Schlussfolgerungen und Kontaktmöglichkeiten
Das Wichtigste in Kürze
- Fahrerflucht liegt dann vor, wenn sich jemand unerlaubt von einem Unfallort entfernt.
- Als Strafe können Punkte in Flensburg, eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein Fahrverbot verhängt werden.
- Die richtige Verteidigungsstrategie kann die Strafe mildern und zu einer Einstellung im Ermittlungsverfahren oder einem Freispruch führen.
Strafverfahren bei Fahrerflucht: Ablauf und Verteidigungsstrategien
Sollte der Vorwurf der Fahrerflucht erhoben werden, wird der Betroffene von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft kontaktiert und über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in Kenntnis gesetzt. In diesem Stadium des Verfahrens wird der Sachverhalt durch Zeugenbefragungen ermittelt. Dabei sollte sich der Betroffene am besten umgehend an einen Strafverteidiger wenden und bei Vernehmungen unbedingt auf sein Schweigerecht bestehen. Das Gesetz sieht vor, dass sich niemand selbst belasten muss und daher schweigen darf. Daher ist es wichtig, keine unüberlegten Ausführungen und Erklärungen bei den Behörden zu machen, da diese im Nachhinein schwer rückgängig gemacht und belastend gewertet werden können.
Der Strafverteidiger wird mit dem Beschuldigten eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die im jeweiligen Einzelfall am effektivsten ist. Dazu wird er Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen, um sich so einen Überblick über die Beteiligten und den genauen Sachstand zu machen. Ob daraufhin ein strafmilderndes Geständnis sinnvoll ist oder doch keinerlei Ausführungen gemacht werden sollen, wird der Verteidiger genau erläutern. Zudem wird er Angriffspunkte im Strafverfahren suchen, um beispielsweise Beweise zu entkräften oder Verfahrensfehler zu Gunsten seines Mandanten geltend zu machen.
Mögliche Strafen und Konsequenzen bei Fahrerflucht
Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat im Sinne des StGB. Das Gesetz sieht dabei in § 142 Abs. 1 StGB als Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Doch wie hoch fällt die Strafe konkret aus? Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je höher der Schaden, desto höher fällt die zu erwartende Strafe aus. Handelt es sich um einen Sachschaden bis zu 1500 Euro, wird dieser als geringfügig eingeschätzt und es droht eine Geldstrafe. Daneben können zusätzlich Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis erteilt werden.
Anders verhält es sich beim Personenschaden: Wird bei einem Unfall eine Person schwerwiegend verletzt oder gar getötet, kann das Gericht auch eine Freiheitsstrafe verhängen. Hier kann zusätzlich der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bzw. Tötung und der unterlassenen Hilfeleistung hinzutreten, was wiederum das Strafmaß erhöht. Ebenso spielt es eine Rolle, ob es sich um einen Erst- oder einen Wiederholungstäter handelt. Wird eine Straftat zum ersten Mal begangen, lassen viele Gerichte Milde walten, während dies bei Wiederholungstätern oftmals nicht mehr der Fall ist.
Praktische Tipps: Was tun bei Unfallbeteiligung?
Bei einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall, sind unmittelbar danach folgende Punkte zu beachten:
- die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern und eine Warnweste anlegen
- Erste Hilfe leisten und einen Krankenwagen und die Polizei kontaktieren
- Fotos vom Schaden machen, um diesen später zu dokumentieren
- Sich die Kontaktdaten der anderen Unfallbeteiligten geben lassen
- Abwarten, bis die Polizei eingetroffen ist und die Feststellung der Person vorgenommen wurde
- am besten umgehend einen Strafverteidiger für weitere Informationen kontaktieren
Bei Auftreten eines Verkehrsunfalls ist es essentiell, dass die Beteiligten die Feststellung ihrer Person ermöglichen. Das Verlassen des Unfallortes – aus welchen Gründen auch immer – stellt ein hohes Risiko dar, dem Vorwurf der Fahrerflucht sowie der Eröffnung eines Strafverfahrens ausgesetzt zu werden. Daher sollte man sich unbedingt an die angemessenen Wartezeiten halten, da ansonsten selbst bei geringfügigen Unfällen schnell Unfallflucht begangen werden kann.
Fahrerflucht während der Probezeit und Verjährungsfristen
Zu zusätzlichen Nachteilen kann es kommen, wenn die Fahrerflucht während der Probezeit begangen wird: Hier drohen ebenfalls Punkte in Flensburg und eine hohe Geldstrafe. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und der Betroffene wird verpflichtet, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Außerdem wird in diesen Fällen regelmäßig die Probezeit um zwei bis vier weitere Jahre verlängert. Da es sich bei der Unfallflucht um eine Straftat handelt, tritt die Verjährung erst nach fünf Jahren ein. Dies gilt auch für die Fahrerflucht in der Probezeit und unabhängig davon, ob es nur zu Sach- oder auch zu Personenschäden gekommen ist.
Schlussfolgerungen und Kontaktmöglichkeiten
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, sodass damit keinesfalls leichtfertig umgegangen werden sollte. Bei einem Unfall gilt daher immer: Anhalten, Hilfe leisten und in jedem Fall die Feststellung der Personalien abwarten. Durch dieses Verhalten können strafrechtliche Folgen vermieden und zudem Zivilcourage bewiesen werden.
Sollte es dennoch zum Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kommen, steht Ihnen Rechtsanwalt Philipp Berndtsen als Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg beratend und unterstützend zur Seite. Sie erreichen die Kanzlei unter der Telefonnummer 0203/21131 bzw. per E-Mail an