
Rechtsberatung bei Unterschlagung für Essen: Alles, was Sie wissen müssen
Die Unterschlagung ist ein strafrechtliches Delikt, das im § 246 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Demnach handelt es sich bei der Unterschlagung um eine rechtswidrige Zueignung einer fremden Sache.
Strafrechtlich gesehen liegen die Tatbestände des Diebstahls und der Unterschlagung inhaltlich nah beieinander – daher stellen sich folgende Fragen: Wann genau liegt eine Unterschlagung vor? Wie ist diese vom Diebstahl zu unterscheiden und welches Strafmaß ist bei einer Verurteilung zu erwarten? Auf diese und weitere Fragen geht Ihr Strafverteidiger in Essen, Philipp Berndtsen, als Fachanwalt für Strafrecht im folgenden Beitrag genauer ein.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was genau ist Unterschlagung?
- Strafmaß bei Unterschlagung
- Vorgehen bei einer Anzeige wegen Unterschlagung
- Die Rolle des Anwalts im Unterschlagungsfall
- Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Das Wichtigste in Kürze
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Die Unterschlagung ist in § 246 StGB geregelt und erfordert einen nach außen erkennbaren Zueignungswillen.
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Das Strafmaß kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei bzw. fünf Jahren oder eine Geldstrafe betragen.
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Eine effiziente Strafverteidigung kann zu einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch führen.
Was genau ist Unterschlagung?
Die Unterschlagung nach § 246 StGB ist dann gegeben, wenn eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zugeeignet wird. Bewegliche Sachen wiederum sind nach § 90 StGB alle Gegenstände, die den Standort verändern können, demnach keine Grundstücke oder Bestandteile anderer Sachen sind. Beispielsweise kann dann eine Unterschlagung vorliegen, wenn rechtswidrig ein Kfz zugeeignet wird.
Oftmals gestaltet es sich schwierig, die Unterschlagung von einem Diebstahl nach § 242 StGB abzugrenzen, da sich die Tatbestände dieser beiden Normen stark ähneln. Allerdings benötigt die Unterschlagung im Gegensatz zum Diebstahl keine Wegnahme der Sache. Vielmehr kommt es bei der Unterschlagung maßgeblich auf den Willen des Täters an: Die Unterschlagung erfordert einen Zueignungswillen des Täters, der nach außen erkennbar sein muss. Diese Zueignungsabsicht ist dann zu bejahen, wenn der Täter sich die Sache selbst oder einem anderen zumindest vorübergehend aneignet. Dabei muss er auch vorsätzlich im Hinblick auf eine Enteignung des eigentlichen Eigentümers handeln.
Liegt eine Unterschlagung geringwertiger Sachen vor, wird die Tat grundsätzlich nur auf Antrag von der Staatsanwaltschaft verfolgt (Antragsdelikt). Die Grenze der Geringwertigkeit liegt momentan bei ca. 50 Euro. Zu beachten ist außerdem, dass auch der Versuch der Unterschlagung nach § 246 Absatz 3 StGB strafbar ist.
Strafmaß bei Unterschlagung
Nach § 246 Absatz 1 StGB wird die Unterschlagung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Eine höhere Strafe besteht nach § 246 Absatz 2 StGB dann, wenn die Sache dem Täter anvertraut war. In diesem Fall der veruntreuenden Unterschlagung beläuft sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Wie die Strafe in einem konkreten Fall ausfällt, lässt sich vorher nicht beurteilen, da dies von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Insbesondere kann sich zum Beispiel ein frühzeitiges Geständnis des Angeklagten strafmildernd auswirken. Ob dies in Ihrem konkreten Fall sinnvoll erscheint oder ob sich ein Strafverfahren anderweitig abwenden lässt, wird Ihr Rechtsanwalt Berndtsen mit Ihnen im Rahmen der Verteidigungsstrategie ermitteln.
Vorgehen bei einer Anzeige wegen Unterschlagung
Sollten Sie eine Anzeige wegen des Tatvorwurfs der Unterschlagung erhalten haben, bedeutet dies, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Im Rahmen eines solchen ermitteln die Polizei und die Staatsanwaltschaft, indem sie Beweise ausfindig machen und Zeugen befragen. Dabei kann es auch vorkommen, dass die Behörden Kontakt zu Ihnen persönlich aufnehmen. In diesem Fall sollten Sie dringend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich daher zu keinen Vorwürfen äußern. Dieses Recht steht Ihnen zu und ist durch das Grundgesetz geschützt. Sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern, kann Ihnen nicht negativ ausgelegt werden und ist zwingend zu beachten, da sich bereits getätigte Aussagen im weiteren Verlauf des Verfahrens nur schwer bis gar nicht revidieren lassen.
Als Verlobte, Ehepartner oder Angehörige steht Ihnen außerdem ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, sodass Sie den Täter nicht belasten müssen und ebenfalls keine Aussage tätigen müssen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie bei einer Anklage schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren. Als Ihr Verteidiger steht Ihnen dabei Rechtsanwalt Philipp Berndtsen sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im späteren Hauptverfahren zur Verfügung.
Die Rolle des Anwalts im Unterschlagungsfall
Ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen im Bereich der Unterschlagung zur Seite stehen, da er sich besonders mit dem Themengebiet auskennt und durch genug Berufserfahrung weiß, wie er das Verfahren in eine für Sie positive Richtung lenken kann. Rechtsanwalt Berndtsen berät Sie dank seiner 25-jährigen Erfahrung kompetent und empathisch in allen Belangen auf dem Gebiet des Strafrechts. Als Fachanwalt für Strafrecht hat er darüber hinaus eine spezielle Qualifikation, durch die er sich als Experte auf dem Gebiet ausweisen darf.
Dabei ist es auch seine Aufgabe, eine mögliche Verjährung der Tatvorwürfe zu prüfen, um so eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens zu ermöglichen. Liegt eine solche nicht vor, entwickelt Rechtsanwalt Berndtsen mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie, die auf einen für Sie günstigen Verfahrensausgang oder einen Freispruch ausgerichtet ist.
Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Bei der Unterschlagung handelt es sich um ein Delikt, das im Vergleich zum Diebstahl oftmals in Vergessenheit gerät, dessen tatbestandliche Voraussetzungen in der Praxis jedoch schnell einschlägig sein können. Demnach ist es wichtig, sich über die Voraussetzungen der Unterschlagung sowie über das Strafmaß bewusst zu sein. Rechtsanwalt Berndtsen berät und verteidigt Sie im Rahmen eines Strafverfahrens dabei kompetent und steht als Ihr Verteidiger empathisch und zuverlässig an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie bei einer Vorladung oder einer Anzeige schnell und einfach Ihren Fachanwalt für Strafrecht Philipp Berndtsen für ein kurzfristiges Beratungsgespräch.