Strafbefehl erhalten – was jetzt? Reagieren statt resignieren
Was geschieht rechtlich, wenn plötzlich ein Strafbefehl im Briefkasten liegt? Für viele Betroffene scheint es ein endgültiges Urteil zu sein, obwohl es sich rechtlich „nur“ um eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren handelt. Gleichwohl entfaltet ein Strafbefehl die gleichen Wirkungen wie ein Urteil, wenn nicht rechtzeitig reagiert wird. Wer die Frist verstreichen lässt, akzeptiert in der Regel eine Verurteilung mit allen strafrechtlichen und oft auch beruflichen oder finanziellen Folgen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtliche Bedeutung ein Strafbefehl hat, welche Optionen im Einzelfall bestehen und wie eine fundierte Entscheidung über Einspruch oder Akzeptanz getroffen werden kann. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Philipp Berndtsen, Rechtsanwalt in Duisburg bei BE Strafrecht, mit über 25 Jahren Erfahrung im Strafrecht persönlich zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist ein Strafbefehl?
- Fristen & Einspruchsmöglichkeiten
- Konsequenzen eines Strafbefehls
- Wie ein Fachanwalt Ihre Chancen verbessert
- Zusammenfassung und Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren und wirkt wie ein Urteil, wenn kein Einspruch eingelegt wird.
- Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Nach dem Fristablauf wird der Strafbefehl rechtskräftig und vollstreckbar.
- Im Strafbefehlsverfahren werden meist Geldstrafen, teils auch Bewährungsstrafen, Fahrverbote und Eintragungen im Register angeordnet.
- Vor einer Entscheidung über einen Einspruch oder eine Akzeptanz sollte der Strafbefehl stets anwaltlich geprüft und die Ermittlungsakte ausgewertet werden.
Was ist ein Strafbefehl?
Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes Strafverfahren vor dem Amtsgericht, in dem über Vergehen ohne mündliche Hauptverhandlung entschieden wird. Der Richter stützt sich dabei ausschließlich auf die Ermittlungsakte und muss nicht, wie beim Urteil, von der Schuld vollständig überzeugt sein. Es genügt, wenn die Täterschaft nach der Aktenlage wahrscheinlich erscheint.
Das Verfahren ist nur bei Straftaten geringerer und mittlerer Schwere zulässig, etwa bei Diebstahl, einfachen Körperverletzungen, typischen Verkehrsdelikten oder geringfügigen BtMG-Verstößen, und dient der schnellen, diskreten Erledigung von Massenverfahren.
Wie läuft ein Strafbefehlsverfahren ab?
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Die Staatsanwaltschaft stellt beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und legt die Ermittlungsakte vor.
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Das Gericht prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und die Sache ohne Hauptverhandlung entschieden werden kann. Bestehen Zweifel, wird eine Hauptverhandlung anberaumt.
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Hält das Gericht den Tatverdacht für ausreichend und hat keine Bedenken gegen die beantragte Rechtsfolge, erlässt es den Strafbefehl und lässt ihn dem Beschuldigten zustellen.
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Mit dem Strafbefehl können insbesondere Geldstrafen, Nebenfolgen wie Fahrverbote oder – unter engen Voraussetzungen – zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr angeordnet werden.
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Der Beschuldigte kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Dann kommt es zur öffentlichen Hauptverhandlung mit der Beweisaufnahme und dem abschließenden Urteil.
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Erfolgt kein Einspruch, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich und wird vollstreckt, einschließlich möglicher Eintragung im Führungszeugnis.
Fristen & Einspruchsmöglichkeiten
Gegen einen Strafbefehl kann nur innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt am Tag nach dem auf dem Umschlag vermerkten Zustellungsdatum und ist zwingend einzuhalten. Wird sie versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.
Eine nachträgliche Fristwiderherstellung kommt nur bei außergewöhnlichen Umständen in Betracht. Der Einspruch erfolgt schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts und führt automatisch dazu, dass das Verfahren in eine reguläre Hauptverhandlung übergeht. Erst dort findet eine Beweisaufnahme statt und der Sachverhalt wird vollständig überprüft.
Wichtige Fristen im Überblick
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Frist |
Bedeutung |
Folge bei Versäumnis |
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Zwei Wochen |
Einspruchsfrist nach Zustellung des Strafbefehls |
Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar |
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Ein Monat |
Reaktion auf eine Anklageschrift nach Einspruch |
Gefahr eines Versäumnisurteils |
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Drei Monate |
Verfolgungsverjährung bei Vergehen |
Einstellung des Verfahrens möglich |
Einspruch gegen den Strafbefehl
Ein Einspruch kann den Strafbefehl vollständig oder nur hinsichtlich der Rechtsfolgen angreifen. Ein vollständiger Einspruch richtet sich gegen den gesamten Tatvorwurf, etwa wenn der Beschuldigte die Tat bestreitet oder Zweifel an der Beweisbarkeit bestehen.
Ein beschränkter Einspruch kommt in Betracht, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt im Kern zutrifft, die Höhe der Strafe jedoch unverhältnismäßig erscheint. Der Strafbefehl verliert mit dem Einspruch seine Wirkung. Eine Pflicht zur Begründung des Einspruchs besteht nicht, taktisch sinnvoll ist jedoch eine anwaltlich abgestimmte Argumentation.
Folgen eines verspäteten oder unzulässigen Einspruchs
Geht der Einspruch nach Ablauf der Frist oder ohne Einhaltung der Formvorgaben beim Gericht ein, wird er als unzulässig verworfen. Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden, seine Erfolgsaussichten hängen jedoch stark vom Einzelfall ab. Wird gar kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und vollstreckbar. Er gilt dann wie ein Urteil und führt zu denselben Nebenfolgen, etwa Eintragungen im Führungszeugnis oder Vollstreckungsmaßnahmen.
Wann kann es sinnvoll sein, den Strafbefehl zu akzeptieren?
Die Annahme des Strafbefehls kann im Ausnahmefall in Betracht kommen, wenn der Sachverhalt unstreitig ist, die Strafe unterhalb der Schwelle zur Eintragung ins Führungszeugnis liegt und die Tagessätze realistisch bemessen wurden. Entscheidend ist, dass keine weiteren relevanten Folgen zu erwarten sind und der Beschuldigte die Sache schnell abschließen möchte.
Eine solche Entscheidung sollte jedoch nie ohne vorherige anwaltliche Überprüfung getroffen werden, da erst nach Akteneinsicht sicher beurteilt werden kann, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.
Wann ist ein Einspruch ratsam?
Ein Einspruch sollte erwogen werden, wenn Zweifel an der Beweisbarkeit bestehen, die Strafe unverhältnismäßig erscheint, berufliche oder persönliche Nachteile drohen oder unklare Rechtsfragen bestehen. In solchen Fällen holt der Verteidiger Akteneinsicht ein, prüft die Beweislage und entwickelt darauf aufbauend eine Strategie. Je nach Situation kann eine Einstellung des Verfahrens, eine mildere Sanktion oder ein Freispruch erreicht werden.
Konsequenzen eines Strafbefehls
Im Strafbefehlsverfahren können nur bestimmte, im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Sanktionen verhängt werden. In der Praxis steht meist die Geldstrafe im Vordergrund, deren Höhe sich nach der Anzahl der Tagessätze und dem Nettoeinkommen richtet.
Daneben kommen eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Einziehungsentscheidungen oder in Ausnahmefällen auch ein Absehen von Strafe in Betracht.
Typische Konsequenzen eines Strafbefehls
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Rechtskräftige Verurteilung ohne Hauptverhandlung, wenn kein fristgerechter Einspruch erfolgt
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Zahlung einer Geldstrafe, berechnet in Tagessätzen nach dem monatlichen Nettoeinkommen
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Gegebenenfalls Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung mit entsprechenden Auflagen
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Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis, insbesondere bei Verkehrsdelikten
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Eintragung im Bundeszentralregister, bei Verkehrsdelikten zusätzlich im Fahreignungsregister
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Mögliche berufliche Nachteile, etwa bei bestimmten Tätigkeiten mit Führungszeugnispflicht
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Einziehung von Tatmitteln oder -erträgen, etwa Geldbeträgen oder Gegenständen aus der Tat
Wie ein Fachanwalt Ihre Chancen verbessert
Wer einen Strafbefehl erhält, sollte die Situation nicht auf die leichte Schulter nehmen. Zwar können Sie den Einspruch theoretisch selbst einlegen, in der Praxis ist es jedoch ratsam, frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten. Er beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und die Angemessenheit der vorgesehenen Strafe und entwickelt auf dieser Grundlage eine passgenaue Strategie – sei es, um den Strafbefehl insgesamt anzugreifen, ihn nur hinsichtlich der Rechtsfolgen zu korrigieren oder auf eine Einstellung beziehungsweise spürbare Milderung hinzuwirken.
Dabei behält er nicht nur die Geld- oder Freiheitsstrafe im Blick, sondern auch mögliche Nebenfolgen, etwa für den Führerschein, berufliche Perspektiven oder Einträge im Führungszeugnis, und stimmt das Vorgehen darauf ab.
Zusammenfassung und Fazit
Ein Strafbefehl ist eine vollwertige strafrechtliche Verurteilung, wenn nicht rechtzeitig reagiert wird. Er wird ohne Hauptverhandlung auf Basis der Ermittlungsakte erlassen und entfaltet nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Damit sind mögliche Bewährungsstrafen, Geldstrafen, Fahrverbote, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie Eintragungen im Bundeszentralregister oder Fahreignungsregister verbunden und das mit zum Teil erheblichen Folgen für Beruf, Zukunftsplanung und persönliche Reputation.
Für Betroffene kommt es deshalb darauf an, die Zustellungsfrist genau im Blick zu behalten, den Strafbefehl rechtlich einzuordnen und die eigenen Handlungsmöglichkeiten realistisch zu bewerten. Je nach Beweislage und persönlicher Situation kann es sinnvoll sein, den Strafbefehl hinzunehmen, nur die Rechtsfolgen anzugreifen oder den Tatvorwurf insgesamt überprüfen zu lassen. Diese Entscheidung sollte idealerweise erst nach einer sorgfältigen Prüfung der Ermittlungsakte getroffen werden.
Rechtsanwalt Philipp Berndtsen von BE Strafrecht in Duisburg nimmt frühzeitig Akteneinsicht, bewertet die Beweislage und entwickelt eine passgenaue Verteidigungsstrategie, sei es mit Blick auf einen Einspruch, das Ziel einer Einstellung oder die Minderung der Strafe und Nebenfolgen. Wer zeitnah fachkundigen Rat einholt, wahrt seine Rechte und verbessert seine Ausgangslage im Strafbefehlsverfahren deutlich.