Euroscheine im Geldbeutel - Kostenübernahme Anwalt

Wer übernimmt die Kosten für einen Anwalt im Strafrecht?

Für die Verteidigung im Strafverfahren fallen Kosten an. Diese können sich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder nach individuellen Vergütungsvereinbarungen berechnen. 

Grundsätzlich hat der Mandant die Kosten für seinen Anwalt selbst zu tragen; sie werden nur dann der Staatskasse auferlegt, wenn der Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen wurde. Allerdings sieht das Gesetz auch Ausnahmen von der Kostentragungslast vor, insbesondere dann, wenn die finanziellen Mittel dafür nicht ausreichen. Welche das sind und wie Sie diese am besten erhalten, erfahren Sie im folgenden Beitrag. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann greift eine Rechtsschutzversicherung? 
  3. Ich bin mittellos - wie erhalte ich Unterstützung?
  4. Was versteht man unter Prozesskostenhilfe?
  5. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die strafrechtliche Verteidigung fallen Anwaltsgebühren an. 
  • Die Anwaltskosten übernimmt der Staat nur im Falle eines Freispruchs.
  • Unterstützung kann in Form von Beratungshilfe und Bestellung eines Pflichtverteidigers gewährt werden. 

Wann greift eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung wird grundsätzlich nur für bestimmte Rechtsgebiete abgeschlossen und greift daher nur, wenn sie konkret die Strafverteidigung umfasst. Dies ist für die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht der Fall, sodass die Kosten der Strafverteidigung bzw. des Strafverfahrens oftmals nicht oder nicht komplett von den Versicherungen übernommen werden. 

Daher empfiehlt es sich, zunächst bei der Rechtsschutzversicherung nachzufragen, welche Leistungen umfasst sind und ob diese auch im Rahmen eines Strafverfahrens zum Tragen kommen. Dafür können Sie einen erweiterten Strafrechtsschutz bei Ihrer Rechtsschutzversicherung abschließen, damit diese Kosten für zukünftige Verfahren zumindest übernommen werden. 

Im Gegensatz dazu sind die Kosten für Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht oftmals in der Rechtsschutzversicherung umfasst. In jedem Fall sollte bei der Versicherung eine schriftliche Deckungszusage angefordert werden. Diese benötigt Ihr Rechtsanwalt auch, um die Kosten anschließend mit der Versicherung abzurechnen. Gerne kann Rechtsanwalt Berndtsen diese Anfrage für Sie übernehmen.  

Ich bin mittellos - wie erhalte ich Unterstützung?

Rechtliche Unterstützung auch bei finanzieller Mittellosigkeit gewährt das Gesetz bei Strafverfahren insbesondere durch 

  • die Bestellung eines Pflichtverteidigers oder 
  • einen Anspruch auf Beratungshilfe. 

Der Pflichtverteidiger wird – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Beschuldigten – dann bestellt, wenn ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt. Dies betrifft unter anderem besonders schwerwiegende Delikte oder komplizierte Verfahren, in denen der rechtliche Beistand des Beschuldigten unabdingbar ist. In diesen Fällen bekommt der Beschuldigte folglich einen Anwalt gestellt, sodass dies auch für mittellose Personen gilt. 

Darüber hinaus kann ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden. Wird ein solcher durch das zuständige Gericht bewilligt, wird eine Beratung durch einen Rechtsanwalt gezahlt. Allerdings darf der Anwalt im Rahmen dieser Beratung keine Akteneinsicht nehmen, sodass er keine konkreten Fragen zum Verfahren beantworten kann. Vielmehr dient diese Beratung eher einer allgemeinen Information zum Ablauf des Verfahrens. 

Was versteht man unter Prozesskostenhilfe?

Die Prozesskostenhilfe stellt eine staatliche Unterstützung für bedürftige Menschen dar, um ihnen einen fairen Rechtsschutz und die Verteidigung Ihrer Interessen vor Gericht zu gewähren. Daher erhalten die Menschen, die nur wenig finanzielle Mittel haben, eine Übernahme ihrer Anwalts- und Gerichtskosten im Zivilverfahren. Die Prozesskostenhilfe wird auf Antrag nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen bewilligt, wenn die Voraussetzungen der Berechtigung vorliegen. 

Im Rahmen des Strafverfahrens sieht das Gesetz eine solche Prozesskostenhilfe leider nicht vor. Beschuldigten einer Straftat stehen daher nur die oben genannten Möglichkeiten der Beratungshilfe bzw. gegebenenfalls die Bestellung eines Pflichtverteidigers zur Verfügung. 

Fazit

Eine effektive und kompetente Strafverteidigung muss kein Vermögen kosten. Ihr Anwalt für Strafrecht in Duisburg, Philipp Berndtsen, berät Sie gerne bei allen Fragen rund um die Kosten im Strafverfahren und zu Unterstützungsmöglichkeiten. Zudem übernimmt er die Vertretung Ihrer Interessen sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens und kann dabei mit seiner 25-jährigen Berufserfahrung überzeugen. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei BE Strafrecht gerne für weitere Informationen oder einen persönlichen Beratungstermin.

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BE-Strafrecht Rechtsanwalt Philipp Berndtsen

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