Pflichtverteidiger Strafrecht Kosten

Pflichtverteidiger Strafrecht Kosten: Ein umfassender Leitfaden

Beziehung zwischen dem Staat und seinen Einwohnern regelt. Seine Grundlage ist das Strafgesetzbuch. Dieses enthält alle Normen und Bestimmungen, die entscheiden, was in Deutschland eine Straftat darstellt und wie damit umzugehen ist. Das Ziel ist dabei sowohl die Abschreckung als auch die Bestrafung und Resozialisierung von Straftätern. 

Hinsichtlich der Straffälligkeit von Jugendlichen bestehen zudem Besonderheiten im Vergleich zum Strafrecht, die vom Jugendstrafrecht umfasst sind. Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden dem Betäubungsmittelstrafrecht zugeordnet. 

Sind Sie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und brauchen einen Anwalt für materielles Strafrecht in Duisburg? Hier ist Philipp Berndtsen als Rechtsanwalt in Duisburg die richtige Wahl: Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts können Sie sich auf diesen Strafverteidiger und seine Anwaltskanzlei garantiert verlassen. Rechtsanwalt Berndtsen hat dank seiner jahrelangen Erfahrung die Expertise und Empathie, um Sie auch in anspruchsvollen Strafverfahren effektiv zu beraten.

Im Rahmen eines Strafprozesses hat jeder Beschuldigte das Recht auf eine professionelle juristische Strafverteidigung, um seine Rechte geltend zu machen. Dabei kann es sich um einen Pflichtverteidiger oder – das Gegenteil – einen Wahlverteidiger handeln. Während der Pflichtverteidiger dem Beschuldigten durch das Gericht beigeordnet wird, wird der Wahlverteidiger durch den Beschuldigten selbst ausgesucht und mandatiert. 

Doch welche Kosten fallen bei der Pflichtverteidigung genau an? Ist diese Art der Verteidigung gar kostenlos? Im folgenden Beitrag informiert Sie Rechtsanwalt Philipp Berndtsen ausführlich über die Kosten der Pflichtverteidigung im Strafrecht und klärt auch über die ein oder anderen Irrtümer in diesem Kontext auf. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Auswahl und Rolle des Pflichtverteidigers im Strafverfahren
  3. Kostenüberblick: Finanzierung der Pflichtverteidigung
  4. Praktische Aspekte und Gebühren der Pflichtverteidigung
  5. Die Wichtigkeit des Pflichtverteidigers im Strafrecht

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Beschuldigte bekommt nur in den Fällen der notwendigen Verteidigung einen Pflichtverteidiger gestellt. 
  • Die Kosten der Pflichtverteidigung trägt der Staat nur bei einem Freispruch. 
  • Der Beschuldigte hat bei Verurteilung die Kosten der Pflichtverteidigung selbst zu tragen. 

Auswahl und Rolle des Pflichtverteidigers im Strafverfahren

Der sogenannte Pflichtverteidiger ist in der Regel ein regulär zugelassener Rechtsanwalt und Strafverteidiger, der zudem als Pflichtverteidiger tätig ist. Dem Beschuldigten wird ein solcher in einem Strafverfahren dann zugeteilt, wenn es sich um eine notwendige Verteidigung handelt und der Beschuldigte keinen eigenen Strafverteidiger mandatiert hat. Nach § 140 der Strafprozessordnung (StPO) ist dies dann der Fall, wenn 

  • es sich um eine Hauptverhandlung vor dem Landgericht handelt, 
  • der Vorwurf eines Verbrechens, wie z. B. Brandstiftung oder Raub, vorliegt, 
  • sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet oder 
  • eine schwierige Sach- und Rechtslage vorliegt. 

Prozess der Bestellung eines Pflichtverteidigers

Der Pflichtverteidiger ist gemäß § 141 Abs. 1 StPO dann zu bestellen, wenn die Anklageschrift zugestellt wird. In diesem Moment wandelt sich das Strafverfahren vom Stadium des Ermittlungsverfahrens in das Zwischenverfahren um. Die Staatsanwaltschaft kann eine Pflichtverteidigerbestellung auch bereits im Ermittlungsverfahren beantragen, wobei die tatsächliche Bestellung dann im Ermessen des zuständigen Gerichts liegt. Eine wichtige Ausnahme dazu besteht dann, wenn sich der Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft befindet. In diesen Fällen muss unverzüglich bei Antritt der Untersuchungshaft ein Pflichtverteidiger zur Wahrung der Interessen des Beschuldigten bestellt werden. Der Beschuldigte hat außerdem das Recht, sich zusätzlich zu seinem Pflichtverteidiger auch noch von maximal drei Wahlverteidigern verteidigen zu lassen. 

Rechte und Pflichten eines Pflichtverteidigers im Strafprozess

Hinsichtlich der Rechte und Pflichten eines Pflichtverteidigers im Strafprozess bestehen keine Unterschiede zu denen eines “normalen” Strafverteidigers. Dieser ist stets parteiisch für den Beschuldigten tätig und macht dessen Rechte geltend. Zudem sorgt der Pflichtverteidiger dafür, dass der Strafprozess nach den Regeln der Strafprozessordnung verläuft und die Beteiligten keine Verfahrensfehler begehen. 

Darüber hinaus berät der Strafverteidiger den Beschuldigten, informiert ihn und korrespondiert mit der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie dem Gericht. Dabei stehen dem Pflichtverteidiger dieselben prozessualen Möglichkeiten zu wie einem Wahlverteidiger. Lediglich hinsichtlich der Mandatierung hat der Pflichtverteidiger eine besondere Pflicht: Er kann die Mandatierung nicht niederlegen, da er durch den Beiordnungsbeschluss des Gerichts zur Verteidigung verpflichtet ist. Ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist nur in Einzelfällen bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant ernsthaft gestört ist oder ein Interessenkonflikt besteht.

Kostenüberblick: Finanzierung der Pflichtverteidigung

Ein Irrtum im Rahmen der Strafverteidigung ist der, dass die Pflichtverteidigung eine kostenlose Strafverteidigung darstellt. Das ist nicht der Fall. Wie bereits dargestellt, steht die Pflichtverteidigung auch in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. Dementsprechend ist es falsch anzunehmen, wer kein Geld für einen Verteidiger hat, bekommt automatisch einen Pflichtverteidiger gestellt. Dieses Konstrukt greift nur für die oben geschilderten Fälle der notwendigen Verteidigung. 

Der Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt und rechnet seine Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auch mit der Staatskasse ab. Folglich übernimmt der Staat zunächst die Kosten der Pflichtverteidigung. Etwas anderes ergibt sich jedoch im Fall der Verurteilung: In diesen Fällen werden dem Angeklagten auch die Kosten des Verfahrens auferlegt, sodass er die gesamten Kosten – also sämtliche Gerichtskosten einschließlich die der Pflichtverteidigung – zu tragen hat. Folglich kann sich der Pflichtverteidiger seine zunächst durch den Staat ausgelegten Gebühren vom Angeklagten im Fall der Verurteilung zurückholen. Die Kostenübernahme durch den Staat entsteht somit nur dann, wenn der Angeklagte tatsächlich freigesprochen wird. 

Praktische Aspekte und Gebühren der Pflichtverteidigung

Grundsätzlich kann der Wahlverteidiger auswählen, ob er seine Kosten per RVG oder mittels einer individuellen Honorarvereinbarung abrechnen möchte. Bei größeren oder umfangreichen Strafverfahren, die eine umfassende Einarbeitung und Expertise erfordern, ist eine individuelle Vereinbarung zu den Kosten inzwischen durchaus die Regel, damit der Anwalt seine Dienstleistung auch kostendeckend anbieten kann. 

Diese Möglichkeit der individuellen Honorarvereinbarung steht dem Pflichtverteidiger grundsätzlich nicht zu. Dieser ist bei seiner Strafverteidigung an die Abrechnung nach dem RVG gebunden. In der Regel betragen die Gerichtsgebühren der Pflichtverteidigung ca. 80 % der mittleren Gebühr des jeweiligen Tatbestandes im RVG und fallen damit niedriger aus als die Kosten der Wahlverteidigung. Lediglich in den Fällen, in denen die Einarbeitung in den Fall besonders umfangreich oder anspruchsvoll ist, soll dem dadurch Rechnung getragen werden, dass nach § 51 Abs. 1 RVG auch für den Pflichtverteidiger eine pauschal höhere Gebühr vereinbart werden kann. 

Die Wichtigkeit des Pflichtverteidigers im Strafrecht

Eine effektive Strafverteidigung ist für den Beschuldigten essentiell, um Waffengleichheit im Strafprozess herzustellen. Im Strafverfahren steht der Beschuldigte den juristisch ausgebildeten Organen der Strafrechtspflege gegenüber und ist daher als juristischer Laie auf die Unterstützung eines Strafverteidigers angewiesen. Die Pflichtverteidigung ist ein wichtiges Konstrukt, um das Recht auf eine professionelle Strafverteidigung vor allem in den gravierenden Fällen der notwendigen Verteidigung zu wahren. 

Dabei sollte der Strafverteidiger bestenfalls von Anfang an – das heißt bereits im Ermittlungsverfahren   zur Unterstützung und Beratung herangezogen werden. Bereits hier werden die entscheidenden Weichen im Strafverfahren gestellt. Je früher der Straf- oder Pflichtverteidiger in das Verfahren miteinbezogen wird, desto höher sind die Chancen, das Verfahren positiv zu beeinflussen. Philipp Berndtsen, Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Essen ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Strafrecht und die effektive Verteidigung. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin in der Kanzlei! 

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