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Person mit Finger vor dem Mund als Zeichen für die Schweigepflicht

Sie werden verdächtigt? Achten Sie beim Thema Strafrecht auf Folgendes

Wenn Sie in den Fokus der Polizei und Staatsanwaltschaft geraten, gelten Sie grundsätzlich zunächst als verdächtige Person, gegen die Ermittlungen geführt werden können. In einem solchen Ermittlungsverfahren ist es sehr wichtig, bereits hier die Weichen für einen möglichst günstigen Verfahrensausgang zu stellen. Ihr Strafverteidiger in Duisburg Philipp Berndtsen erklärt Ihnen im Folgenden, wie Sie dies am besten erreichen können. 

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